Irenäus an Camerarius, 01.01.1539: Unterschied zwischen den Versionen

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}}
Briefgedicht in 17 elegischen Distichen.
===Regest===
Der Jahreswechsel stehe an, mit dem die Sonne zurückkehre und Freunde sich Geschenke gäben, um das Jahr mit gutem Omen zu beginnen. Leide könne er Camerarius gar nicht so viele Geschenke geben, wie er verdiene. Auch wenn das ungerechte Schicksal ihm also nicht die materiellen Güter vergönnt habe, Camerarius all diese Geschenke zu geben, könne er ihm trotzdem seinen Dank sagen und viel Glück wünschen.
Sein dichterisches Können sei leider noch nicht so ausgeprägt, was auch daran liege, dass er seine Zeit jetzt für seine Tätigkeit als Jurist aufwenden müsse, was nicht in seiner Entscheidungsgewalt gelegen habe. Seine schwachen Verse mögen also bitte entschuldigt sein. Camerarius und seine Nachkommen sollen lange und gesund leben. Lebewohl.
(Maximilian Wolter)
===Anmerkungen zur Datierung===
Für das Jahr 1539 ist noch keine Beschäftigung des Irenäus mit Jura belegt: Erstmalig ist davon im August 1543 ([https://melanchthon.hadw-bw.de/regesten_suchergebnis.html?start=1&regestnummer=3294 MBW Nr. 2394]) die Rede. Die Formulierung ''Iura sed atque forum litigiosa sequor'' kann sich auch auf das Jurastudium beziehen und muss nicht die praktische Ausübung bezeichnen. Es kann sich jedoch auch um seine Ausbildung am Reichskammergericht handeln, die er im Spätjahr 1548 begann. Dann wäre eine Datierung auf den 1.1.1549 denkbar.

Aktuelle Version vom 19. Juli 2024, 13:50 Uhr



Chronologisch vorhergehende Briefe
Briefe mit demselben Datum
Chronologisch folgende Briefe
 Briefdatum
Camerarius an Irenäus, 15371537 JL
Irenäus an Camerarius, 15XX1536 JL
 Briefdatum
Irenäus an Camerarius, 01.01.15391 Januar 1539 JL
 Briefdatum
Camerarius an Irenäus, 02.06.154414 Mai 1543 JL
Irenäus an Camerarius, 24.04.1547 oder 154824 April 1547 JL
Camerarius an Irenäus, 01.09.15471 September 1547 JL
Werksigle OCEp 0308
Zitation Irenäus an Camerarius, 01.01.1539, bearbeitet von Manuel Huth und Maximilian Wolter (19.07.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0308
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1561
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. O1r/v
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Matthäus Irenäus
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum 1539/01/01
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum CL. Ian. Anno M. D. XXXIX. (s. Anm.)
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? ja
Incipit Nunc redit ille dies, quo Ianus frigora pellens
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Briefgedicht
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen [[Notizen::VG (Diskussion) 09:55, 19. Jul. 2024 (CEST) Datierung überdenken?]]
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH; Benutzer:HIWI7
Gegengelesen von
Datumsstempel 19.07.2024
Werksigle OCEp 0308
Zitation Irenäus an Camerarius, 01.01.1539, bearbeitet von Manuel Huth und Maximilian Wolter (19.07.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0308
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1561
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. O1r/v
Fremdbrief? nein
Absender Matthäus Irenäus
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum 1539/01/01
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum CL. Ian. Anno M. D. XXXIX. (s. Anm.)
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? ja
Incipit Nunc redit ille dies, quo Ianus frigora pellens
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Briefgedicht
Datumsstempel 19.07.2024


Briefgedicht in 17 elegischen Distichen.

Regest

Der Jahreswechsel stehe an, mit dem die Sonne zurückkehre und Freunde sich Geschenke gäben, um das Jahr mit gutem Omen zu beginnen. Leide könne er Camerarius gar nicht so viele Geschenke geben, wie er verdiene. Auch wenn das ungerechte Schicksal ihm also nicht die materiellen Güter vergönnt habe, Camerarius all diese Geschenke zu geben, könne er ihm trotzdem seinen Dank sagen und viel Glück wünschen.

Sein dichterisches Können sei leider noch nicht so ausgeprägt, was auch daran liege, dass er seine Zeit jetzt für seine Tätigkeit als Jurist aufwenden müsse, was nicht in seiner Entscheidungsgewalt gelegen habe. Seine schwachen Verse mögen also bitte entschuldigt sein. Camerarius und seine Nachkommen sollen lange und gesund leben. Lebewohl.

(Maximilian Wolter)

Anmerkungen zur Datierung

Für das Jahr 1539 ist noch keine Beschäftigung des Irenäus mit Jura belegt: Erstmalig ist davon im August 1543 (MBW Nr. 2394) die Rede. Die Formulierung Iura sed atque forum litigiosa sequor kann sich auch auf das Jurastudium beziehen und muss nicht die praktische Ausübung bezeichnen. Es kann sich jedoch auch um seine Ausbildung am Reichskammergericht handeln, die er im Spätjahr 1548 begann. Dann wäre eine Datierung auf den 1.1.1549 denkbar.