Mantik und Magie (CamLex): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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'''(1)''' Alle Arten paganer Orakel und Weissagungen, die durch ''mania'' ausgelöst werden;<ref>Vgl. [[OC 0911]], 3f. und 16-33 sowie [[Huth 2017]], 248f.</ref><br>
'''(1)''' Alle Arten paganer Orakel und Weissagungen, die durch ''mania'' ausgelöst werden;<ref>Vgl. [[OC 0911]], 3f. und 16-33 sowie [[Huth 2017]], 248f.</ref><br>


'''(2)''' Formen der Mantik, die - angeführt von der → '''[[Astrologie (CamLex)|Astrologie]]''' als ''praeclarissima ars'' <ref>[[OC 0911]], 34.</ref> - auf einem wissenschaftlichen Deutungssystem beruhen, das die auf eine höhere Wirkursache zurückzuführenden natürlichen Ursachen bzw. Zeichen systematisch betrachtet und so zu wahrscheinlichen Aussagen kommen kann.<ref>Vgl. Ebd., 33f. oder auch ebd., 42: Durch Erfahrung, genaues Nachforschen und Intellekt sei es möglich, bei diesen Formen der Mantik - analog zur Medizin - Prognosen treffen zu können: ''Quae facultas στοχαστικὴ vocatur, qualis & Medicinae ars est, & bene qui coniecerit, is vates perhibetur optimus''. Zu dieser Gruppe vgl. ebd., 4-6 und 33-59 sowie [[Huth 2017]], 248f.</ref> Hierzu zählt Camerarius die Auslegung von auffälligen Wetter- und Himmelserscheinungen wie etwa → '''[[Astrologie (CamLex)#Kometenschriften|Kometen]]''', meteorologische und andere Prognosen aus der Beobachtung von Naturzeichenzeichen, Traumdeutung, <ref>[[OC 0911]], 45-54</ref> die Physiognomik mit Stirn- und Handlesen <ref>Ebd., 55-57.</ref> sowie das Auslegen von Zeichen am Körper<ref>Ebd., 57-59.</ref>.
'''(2)''' Formen der Mantik, die - angeführt von der → '''[[Astrologie (CamLex)|Astrologie]]''' als ''praeclarissima ars'' <ref>[[OC 0911]], 34.</ref> - auf einem wissenschaftlichen Deutungssystem beruhen, das die auf eine höhere Wirkursache zurückzuführenden natürlichen Ursachen bzw. Zeichen systematisch betrachtet und so zu wahrscheinlichen Aussagen kommen kann.<ref>Vgl. ebd., 33f. oder auch 42: Durch Erfahrung, genaues Nachforschen und Intellekt sei es möglich, bei diesen Formen der Mantik - analog zur Medizin - Prognosen treffen zu können: ''Quae facultas στοχαστικὴ vocatur, qualis & Medicinae ars est, & bene qui coniecerit, is vates perhibetur optimus''. Zu dieser Gruppe vgl. ebd., 4-6 und 33-59 sowie [[Huth 2017]], 248f.</ref> Hierzu zählt Camerarius die Auslegung von auffälligen Wetter- und Himmelserscheinungen wie etwa → '''[[Astrologie (CamLex)#Kometenschriften|Kometen]]''', meteorologische und andere Prognosen aus der Beobachtung von Naturzeichenzeichen, Traumdeutung, <ref>[[OC 0911]], 45-54</ref> die Physiognomik mit Stirn- und Handlesen <ref>Ebd., 55-57.</ref> sowie das Auslegen von Zeichen am Körper<ref>Ebd., 57-59.</ref>.


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Version vom 8. Mai 2024, 22:36 Uhr


CamLex
Zitation Marion Gindhart, Art. "Mantik und Magie (CamLex)", in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/Mantik_und_Magie_(CamLex) (08.05.2024).
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CamLex
Zitation Marion Gindhart, Art. "Mantik und Magie (CamLex)", in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/Mantik_und_Magie_(CamLex) (08.05.2024).

Mantik

Unter den zeitgenössischen mantischen Verfahren nimmt die → Astrologie bei Camerarius einen besonderen Stellenwert ein. Er äußert sich nicht nur theoretisch über sie, sondern übt sie auch praktisch aus – sei es im Bereich der Horoskopie, der Jahresprognostiken oder der Deutung von Eklipsen und Kometen. Schon früh in der praktischen Astrologie ausgebildet durch seine Mutter, erhält er wiederholt Anfragen (aus dem Bekanntenkreis, aber auch für unbekannte Dritte), Horoskope zu stellen oder auszulegen.

Als ars, die auf einer methodisch fundierten Interpretation natürlicher Ursachen gründet, ist die Astrologie in Camerarius‘ Zusammenschau divinatorischer Praktiken, dem "Commentarius de generibus divinationum ac Graecis Latinisque eorum vocabulis", aufgenommen (2. Kategorie).[1] Das (nicht ganz vollendete) Werk wird erst postum (1576) durch Camerarius' Sohn Ludwig publiziert. Ludwig widmet es dem Statthalter des dänischen Königs in den Herzogtümern Schleswig und Holstein, Heinrich von Rantzau, der - durch sein Wittenberger Studium bei Philipp Melanchthon geprägt - eine umfassende humanistische Bildung besaß, mit seinem großen Vermögen die Künste und Wissenschaften förderte und sich insbesondere für Astrologie interessierte: So firmiert er als Autor diverser Astrologica, korrespondiert über astrologische Themen und verfügt über einen reichen Besitz astronomisch-astrologischer Literatur und Instrumente.[2] In der gedruckten Korrespondenz von Joachim Camerarius d.Ä. ist ein Brief an Rantzau erhalten (dat. 11.05.1572). Mit diesem antwortet Camerarius auf ein (als Kopie erhaltenes) Schreiben Rantzaus vom 11.04.1572, in dem dieser ihn um eine Begründung für die Lehre der anni climacterici bittet.[3] Dieses in der Antike entwickelte Konzept, das unter anderem Firmicus Maternus in der "Mathesis"[4] behandelt, wertet bestimmte Lebensjahre als "kritische Jahre" oder "Stufenjahre", die physische Veränderungen auslösen und damit eine Gefährdung von Gesundheit und Leben bedeuten, gegen die man sich wappnen müsse. Die Festlegung, welches Jahr ein "kritisches" ist, erfolgt auf Basis der Zahlen 7 und 9: Bei der sogenannten Siebenerreihe (anni hebdomadici) wir als erstes Stufenjahr das siebte angesetzt (7 x 1), gefolgt von den Jahren, die das Produkt der Folgezahlen mit 7 sind; als besonders gefährlich wird das 63. Jahr (7 x 9) angesehen sowie das 49. (7 x 7) und das 56. (7 x 8), bei dem System der Neunerreihe (anni enneatici/decretorii) auch das 81. (9 x 9).

Joachim Camerarius beantwortet in seinem Brief Rantzaus Anfrage bezüglich der anni climacterici nicht. Vielmehr schreibt er, dass ihm seine momentane physische und psychische Verfassung nicht erlaube, so ausführlich und genau zu antworten, wie es die Sache erfordere; dass er sich mit "jener Frage" aber bereits in einer seiner commentatiuncula beschäftigt habe, die aufgrund anderer drängender Angelegenheiten noch nicht vollendet sei, aber fertiggestellt werden solle.[5] Interessant ist, dass in dem handschriftlichen Originalbrief auf diese Stelle ein (in der gedruckten Version von 1586 getilgter) Passus folgt, in dem Camerarius vom Wesen astrologischer Vorhersagen handelt[6] und noch einmal auf die erhoffte "Ausarbeitung des Werkes" (elaboratio operis) verweist, so dass Rantzau dann "alles" in angemessener Ausführlichkeit erhalten werde.[7]

Auf die Anfrage Rantzaus an seinen Vater rekurriert Ludwig Camerarius in seiner Widmung des "Commentarius" an den Adligen[8] und vermerkt mit Hinweis darauf, dass der vorliegende "Commentarius" auf Anregung, ja sogar Drängen Rantzaus entstanden sei,[9] und dass sein Vater trotz widrigster Umstände (Krankheit, Tod seiner Frau) über die anni climacterici reflektiert und niedergeschrieben habe, was man jetzt im "Commentarius" vorfinde.[10] Die anderen Divinationsarten seien als auctarium beigegeben, um die Schrift zu erweitern und sich Rantzaus Interesse an der Sache gefällig zu zeigen: Ut autem plenius hoc scriptum fieret, & tuae cupiditati luculentius gratificaretur, atque inserviret, quasi auctarium hoc addidit, quod de ceteris divinationib(us) adiunctum vides, ne nudi ad te climacteres tui venirent.[11] Dennoch wären auch die anni climacterici allein ein legitimer Gegenstand gelehrten Interesses.[12] Diese Ausführungen Ludwigs erstaunen, da der Passus zu den anni climacterici im "Commentarius" gerade einmal vier Seiten (von insgesamt 154) einnimmt. Er scheint die Widmung mit der Anknüpfung an den lange zurückliegenden Brief zum einen für eine Kontaktaufnahme mit Rantzau nutzen[13] und zum anderen die Behandlung des nicht 'ungefährlichen' Divinationsthemas[14] dem bekundeten Interesse und der Inititative des Statthalters überantworten zu wollen.

Tatsächlich erscheint im selben Jahr wie der "Commentarius" der von Detlev Sylvius herausgegebene "De conservanda valetudine liber" Rantzaus, in dem dieser auch den anni climacterici ein Kapitel widmet.[15] Darin betont Rantzau, dass die Beachtung der kritischen Jahre nichts mit Aberglauben zu tun habe, sondern auf usus & experientia fuße.[16] Er beginnt mit dem 7er-Schema und dem Hinweis auf die Regentschaft Saturns, nennt aber auch das 4er- und 9er-Schema sowie einige astrologische Details und empfiehlt bei dem Zusammentreffen eines kritischen Jahres mit Krankheitsvorzeichen das Gebet zu Gott, die Konsultation eines guten Astrologen und Arztes, Besonnenheit bei allen Taten sowie Maßhalten in der Ernährung.[17]

Es ist gut vorstellbar, dass Rantzau für dieses Konvolut 1572 die Anfrage an Camerarius gerichtet hat. Da Sylvius den handschriftlichen Text spätestens 1573 gesehen haben muss (aus diesem Jahr datiert die Widmung an die Rantzau-Söhne), war Ludwig Camerarius mit der Herausgabe des "Commentarius", den ihm die drei Nachlassverwalter zugestanden hatten,[18] und der darin enthaltenen Information zu den anni climacterici dann allerdings etwas zu spät. Ebenfalls 1576 veröffentlicht Rantzau erstmals seinen mehrfach nachgedruckten "Catalogus imperatorum", in dem die Diskussion der anni climacterici (mit einer Sammlung zur Bedeutung der Zahl 7, einem Katalog prominenter Todesfälle in den kritischen Jahren und anderen Zusammenstellungen) breiten Raum einnimmt.[19]

Anders als Rantzau ordnet Camerarius nun die anni climacterici im "Commentarius" den divinatorischen Verfahren zu, quae forte, temere, casu eveniunt,[20] also durch reinen Zufall zustandekommen und "unermesslichen Aberglauben und lächerliche Nichtigkeit"[21] aufweisen: His, nisi fallor, apponi poterunt annorum numeri, afferentes eventum aliquem singularem & magni momenti, quemadmodum astrologi deprehendisse existimantur. Ea tempora Graeci κλιμακτήρων vocabulo indicant.[22] Interessant ist freilich, dass Camerarius trotz der Hinterfragung dieses Konzeptes Ende 1561 an Hieronymus Baumgartner schrieb,[23] dass er im kommenden Jahr (1562) mit großen Schwierigkeiten rechne, da sich sein πρεσβυτικὸς κλημακτήρ (scil. sein 63. Lebensjahr) nähere.[24] Im "Commentarius" jedenfalls zählt Camerarius zu den τυχηρά[25] neben der Lehre von den Kritischen Jahren Verfahren wie die Geomantie,[26] Losorakel, Weissagung aus Zahlenwerten von Wörtern, die Bestimmung von Glücks- und Unglückstagen sowie zahlreiche "Beispiele gemeinen Aberglaubens"[27] Ein berühmter Anhänger der Geomantie war Kurfürst August von Sachsen.[28] Von seiner Hand sind einige "Punktierbücher" erhalten, in denen er sich mit selbst erstellten Prognosen Fragen aus allen möglichen Bereichen (Religionspolitik bis Jagderfolge) und zu diversen (befreundeten, unbeliebten oder verdächtigen) Personen beantwortete bzw. vorgefasste Meinungen bestätigte. Sie sind in der SLUB Dresden als Teil einer größeren Sammlung geomantischer Handschriften aus dem kurfürstlichen Nachlass erhalten.[29] Die zahlreichen Fragen und Antworten gewähren erhellende Einblicke in die Verfasstheit des Fürsten, insbesondere sein Misstrauen gegenüber der Integrität bestimmter Personen und seine Angst vor kryptocalvinistischen Konspirationen.[30] Bereits 1574 hatte August seinen ehemaligen Leibarzt und Vertrauten Caspar Peucer wegen des Verdachtes des Kryptocalvinismus mit dessen Familie auf Schloss Rochlitz inhaftieren lassen, von 1576-1586 folgte eine Einzelhaft auf der Leipziger Pleißenburg. In zwei Anfragen, die im Punktierbuch von 1576 erhalten sind, versucht der Kurfürst zu eruieren, ob und wie Andreas Freyhub, gegen den am 25.05.1576 wegen desselben Verdachtes Haftbefehl erlassen wurde, Kontakt mit dem inhaftierten Peucer hatte.[31]

Caspar Peucer nun hatte 1553 eine umfangreiche, mehrfach aufgelegte Divinationsenzyklopädie veröffentlicht ("Commentarius de praecipuuis divinationum generibus"), in der er - verbunden mit einer ausgefeilten Teufels- und Dämonenlehre - die Divination in erlaubte (da von Gott kommende und gut gegründete) und unerlaubte (da teuflische und abergläubische) Praktiken schied.[32] Eine Ausgabe erschien wie Camerarius' "Commentarius" im Jahr 1576. Die Geomantie ordnet Peucer aufgrund des Fehlens einer physikalischen oder göttlichen Ursache den Verfahren unerlaubter Divination und hier der Gruppe der sortes zu. Er kennt das Verfahren und beschreibt es en detail, fügt aber sogleich eine demonstratio Geomanticae vanitatis an.[33]

Camerarius' "Commentarius", der anders als der Peucers keinen theologischen Überbau aufweist, nennt außer der genannten Klasse der auf Zufall basierenden Divinationsarten noch vier weitere Kategorien.[34] Diese umfassen:

(1) Alle Arten paganer Orakel und Weissagungen, die durch mania ausgelöst werden;[35]

(2) Formen der Mantik, die - angeführt von der → Astrologie als praeclarissima ars [36] - auf einem wissenschaftlichen Deutungssystem beruhen, das die auf eine höhere Wirkursache zurückzuführenden natürlichen Ursachen bzw. Zeichen systematisch betrachtet und so zu wahrscheinlichen Aussagen kommen kann.[37] Hierzu zählt Camerarius die Auslegung von auffälligen Wetter- und Himmelserscheinungen wie etwa → Kometen, meteorologische und andere Prognosen aus der Beobachtung von Naturzeichenzeichen, Traumdeutung, [38] die Physiognomik mit Stirn- und Handlesen [39] sowie das Auslegen von Zeichen am Körper[40].

Magie



  1. Zum "Commentarius" vgl. Huth 2017.
  2. Dazu grundlegend Oestmann 2004.
  3. OCEp 3253. Schleswig, LASH, Abt. 127.21, Ms. 293 (sog. 'Breitenburger Briefhandschrift'), 35-41, ediert und übersetzt in Oestmann 2004, 164-169. Rantzau hatte sich im Vorfeld bereits mit anderen Gelehrten darüber ausgetauscht (und kennt auch die einschlägigen Stellen aus der antiken Literatur), war aber mit den Erklärungen nicht zufrieden; er befürwortet mit Marsilio Ficino als Kausalursache den Einfluss Saturns auf die Körpersäfte in jedem siebten Jahr, sieht aber Probleme für Jahre, in denen Saturn "manchmal im Laufe der Zeit in einen freundlichen oder gar keinen Aspekt hineinkommt. Und das kann in der Tat keine Gefahren oder Widrigkeiten verursachen" (... tamen processu temporis nonnumquam in amicum vel etiam nullum spectum incidere: quod sane pericula vel adversitates adferre non potest, ebd., 37; Oestmann 2004, 166f.). Rantzau hatte nun Erasmus Kirstein aufgefordert, von Camerarius als "gelehrtestem unter den zeitgenössischen Gelehrten" (qui inter saeculi nostri literatos facile es doctissimus, ebd., 38) eine Erklärung einzuholen. Da Camerarius' Sohn Ludwig damals jedoch auf die schlechte Gesundheit seines Vaters verwiesen habe, frage er nun selbst an, da es – wie er gehört habe - Camerarius wieder besser gehe und dieser auch seinen Unterricht wieder aufgenommen habe (ebd.).
  4. Firm. math. 4, 20.
  5. Et inter alias commentatiunculas nostras, aliquando hanc quoque suscepi in manus perscribendam, sed reliqui, interpellantib(us) occupationib(us) aliis, quemadmodum alia multa, inchoatam, quam cogitabam perficere, si ... tantum ocii concederetur (OCEp 0551).
  6. Camerarius spricht darin u.a. von astrologisch gegründeten Vorhersagen als στοχαστικά, die auf Vermutungen basieren (εἰκαστικὴ θεωρία nach Ptol. Tetr. 1,2,15), vgl. Schleswig, LASH, 127.21, Ms. 293, 45-47, hier: 45f. Der Brief ist ediert in Huth 2017, 256f.
  7. Schleswig, LASH, 127.21, Ms. 293, 46 (... copiose enarrata omnia ad tuam praestantem virtutem ut perferantur sedulo opera a me dabitur).
  8. Camerarius, De generibus divinationum, 1576, A2r-B4r; zur Widmung vgl. Huth 2017, 234-238. Die Ärztebriefdatenbank verzeichnet keine weitere Korrespondenz zwischen Ludwig Camerarius und Rantzau.
  9. Ebd., A7v-A8r (z.B.: ... ii tuae nobilitati gratias debeant, quod te ipsum excitante, atque adeo nomini tui, & autoritatis respectu impellente, haec sint eis ab autore procurata omnia).
  10. Ebd., A8r/v. Der "Commentarius" behandelt die anni climacterici vorgezogen und in recht grundständiger Form auf den Seiten 11-14. Ludwig selbst schreibt dazu ebd., A8v-B1v (mit Rekurs auf das Neunerschema bei Platon).
  11. Ebd., A8v.
  12. Ebd.; Camerarius ordnet sie im "Commentarius" freilich den 'abergläubischen' Praktiken zu. Zur von Ludwig referierten Kritik an der Lehre vgl. ebd., B1r/v.
  13. Ludwig nennt (B3r) die benevolentia Rantzaus gegenüber seinem verstorbenen Vater und gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass er und seine Brüder diesen darin beerben können.
  14. Vgl. ebd., A4r-A5r, insbesondere sei es schwierig zu bestimmen, ob die spiritus und ihre Wirkungen göttlich oder teuflisch sind. Auch hätten einige durch ihre Ausführungen die curiositas der Leser für Dinge geweckt, die diese nicht wissen sollten (A6r), oder, indem sie die divinatorischen Methoden (vordergründig) ablehnten, diese erst vermittelt, insbesondere die Magie (A6r/v).
  15. In der Widmung (dat. 1573) an die beiden ältesten Rantzau-Söhne Frantz und Breide berichtet Sylvius, er habe das von Rantzau ex variis medicorum libris (A2r) für seine Kinder kompilierte Manuskript in dessen Bibliothek auf Schloss Breitenburg entdeckt und beschlossen, es zum allgemeinen Nutzen in den Druck zu geben. Zum Aufbau und den verhandelten Themen vgl. das Inhaltsverzeichnis auf B6r/v; zu den anni climacterici 114-118 (Kapitel 35).
  16. Ebd., 114.
  17. Ebd., 114-118.
  18. Vgl. Camerarius, De generibus divinationum, 1576, B1v; als Verwalter seines literarischen Nachlasses bestimmte Camerarius testamentarisch seine Söhne Joachim und Philipp sowie seinen Schwiegersohn Esrom Rüdinger.
  19. In der eingesehenen Ausgabe Leipzig 1584 insb. 225-371 und 408-450; vgl. zu dem Konvolut Oestmann 2004, 44f.
  20. Vgl. zu dieser fünften Klasse OC 0911, 10-15 und 132-150 (das Zitat 10) sowie Huth 2017, 252.
  21. Camerarius spricht von superstitio infinita und vanitas alicubi ridicula (OC 0911, 133).
  22. Ebd., 11; ebd., 11-14 mit Erläuterung des Terminus und des Konzeptes (7er- und 9er-Schema, mit antiken Quellen) sowie der astrologischen Verwendung des Begriffes, etwa für alle kritischen Anzeichen im Geburtshoroskop. In der späteren Behandlung der fünften Klasse findet sich bezüglich der anni climacterici lediglich ein Verweis auf den obigen Abschnitt (ebd., 132).
  23. OCEp 0714, dat. 18.12.1561.
  24. Vgl. auch seinen Brief an Lazarus von Schwendi vom 16.10.1562 (OCEp 0928).
  25. OC 0911, 11.
  26. Ebd., 11 und 132f.
  27. Vgl. dazu ebd., 135-150, das Zitat (exempla superstitionum vulgarium) ebd., 135.
  28. Auch Eobanus Hessus und Georg Sturtz sollen sich gemeinsam in der Geomantie versucht haben, vgl. OCEp 0177 (Camerarius an Hessus, dat. 15.5.1533).
  29. Vgl. Hasse 2000, 228 mit Anm. 73, wo die Handschriften nach Richter 1879, 15 verzeichnet sind. Zur ersten Jahreshälfte 1576 vgl. etwa das Autograph Mscr.Dresd.K.338. Grundlegend zu Augusts "Punktierbüchern" ist Richter 1879, der eine kurze Beschreibung des gebräuchlichsten Verfahrens (ebd., 16) gibt sowie eine breite Auswahl aufschlussreicher Fragen und Antworten (zu diversen, in Ungnade gefallenen Personen wie Andreas Freyhub (dazu auch Hasse 2000, 229-232) und einer Reihe von Potentaten, aber auch zur Teilnahme am Regensburger Reichstag 1576). Für den Zeitraum 1576-1580 sind weit über 1000 "Fragstücke" des Kurfürsten erhalten, doch kann sein Interesse für die Geomantie schon im Jahr 1556 fest gemacht werden (Richter 1879, 18).
  30. Vgl. Hasse 2000, 228-232.
  31. Die geomantische Auskunft war eindeutig: sye habenn mitt eynander fyll heymlicher schellmerey getribenn und zwar durch ihres gleychen leutte ... durch muntlich czuentpitten oder andere heymliche karacteres (Mscr.Dresd.K.338, 29r/v; vgl. Richter 1879, 22f. und Hasse 2000, 231).
  32. Vgl. Bauer 1999, 382-388 mit Verweis auf das Leitthema, den menschlichen Wunsch nach einer praesensio futurorum, die durch den Sündenfall verdunkelt wurde und als 'Schwachstelle' seitdem vom Teufel mit seinen Betrügereien instrumentalisiert werde; vgl. auch Brosseder 2004, 235-256; Ludwig 2005, 25-34; Huth 2017, 243f. Cicero unterteilt in "De divinatione" die Mantik in natürliche Formen (direkte Wirkung auf ein Medium) und künstliche Formen (Deutung über divinatorische Techniken), Literatur bei Brosseder 2004, 243 Anm. 48. Peucer definiert vier Klassen von Mantik: πνευματική (Inspiration durch Hl. Geist), φυσικὴ ἢ τεχνική (von Gott erlaubte, methodisch gestützte Interpretation von natürlichen Zeichen und Wirkursachen), διαβολική (auf teuflischer agency beruhende Mantik und magische Verfahren), κοινὴ ἢ δημωδή (volkstümliche Vorhersagen). Seine Divinationsenzyklopädie erhielt acht Ausgaben zwischen 1553 und 1607 und war "bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts das Standardwerk im protestantischen Raum" (Ludwig 2005, 36).
  33. Vgl. die eingesehene Ausgabe 1572, Bl. 220r-224r.
  34. Zum Aufbau der Schrift vgl. die Werkseite und Huth 2017, 238-242; zur Einteilung der divinatorischen Methoden bei Camerarius im Vergleich zu den Klassifikationen von Cicero und Peucer vgl. ebd., 242-254 und 257f.
  35. Vgl. OC 0911, 3f. und 16-33 sowie Huth 2017, 248f.
  36. OC 0911, 34.
  37. Vgl. ebd., 33f. oder auch 42: Durch Erfahrung, genaues Nachforschen und Intellekt sei es möglich, bei diesen Formen der Mantik - analog zur Medizin - Prognosen treffen zu können: Quae facultas στοχαστικὴ vocatur, qualis & Medicinae ars est, & bene qui coniecerit, is vates perhibetur optimus. Zu dieser Gruppe vgl. ebd., 4-6 und 33-59 sowie Huth 2017, 248f.
  38. OC 0911, 45-54
  39. Ebd., 55-57.
  40. Ebd., 57-59.