Camerarius an Sabinus, 05.01.1551: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Sabinus wisse, was die Drucklegung (der [[Sabinus, Narratio deliberationis de bello Turcico, 1551|"Narratio deliberationis Maximiliani imperatoris Romanorum de bello Turcico"]]) bisher verzögert habe. Camerarius jedenfalls habe die ihm zugesandte Dichtung (die an [[Albrecht (Preußen)|Albrecht von Preußen]] gerichtete Praefatio des Sabinus in elegischen Distichen) zusammen mit Dichtungen von Freunden ([[Erwähnte Person::David Milesius]] und [[Erwähnte Person::Andreas Müntzer]]) der "Narratio" vorangestellt. Er schätze es sehr, dass Sabinus sich seinem Urteil aussetze, werde sich aber nicht zur Dichtung äußern, zumal Sabinus keinen Zensor benötige. Er werde jedenfalls auf eine korrekte Drucklegung achten.<br />
Sabinus wisse, was die Drucklegung (der [[Sabinus, Narratio deliberationis de bello Turcico, 1551|"Narratio deliberationis Maximiliani imperatoris Romanorum de bello Turcico"]]) bisher verzögert habe. Camerarius jedenfalls habe die ihm zugesandte Dichtung (die an [[Albrecht (Preußen)|Albrecht von Preußen]] gerichtete Praefatio des Sabinus in elegischen Distichen) zusammen mit Dichtungen von Freunden ([[Erwähnte Person::David Milesius]] und [[Erwähnte Person::Andreas Müntzer]]) der "Narratio" vorangestellt. Er schätze es sehr, dass Sabinus sich seinem Urteil aussetze, werde sich aber nicht zur Dichtung äußern, zumal Sabinus keinen Zensor benötige. Er werde jedenfalls auf eine korrekte Drucklegung achten.<br />
Dass [[Erwähnte Person::Christoph Jonas]] schon so lange abwesend (in Polen) sei, sei ungünstig. Er werde seinen Sohn ([[Erwähnte Person::Johannes Camerarius II.|Johannes]]) (nach Leipzig) zurückholen, um Konkretes beschließen zu können.<br />
Dass [[Erwähnte Person::Christoph Jonas]] schon so lange abwesend (in Polen) sei, sei ungünstig. Er werde seinen Sohn ([[Erwähnte Person::Johannes Camerarius II.|Johannes]]) (nach Leipzig) zurückholen, um Konkretes beschließen zu können.<br />
Dass Sabinus sich freue, etwas von ihm zu lesen, beruhe auf Gegenseitigkeit. Er zürne bisweilen Sabinus regelrecht ob der Kürze seiner Briefe. Auch er versichere im Gegenzug seine Freundschaft. Er wisse nicht, auf welche Gerüchte Sabinus anspiele, hoffe aber, dass Gott (in Sachsen) alles zum Guten wende. Mit seinen persönlichen Verhältnissen zeigt er sich zufrieden (''Meumque spatium quod semel ingressus sum, constanter decurro'', A5r) und zitiert aus [[Erwähntes Werk::Camerarius, Libellus scolasticus (Kommentar), 1551|Theognis]], den er kürzlich kommentiert habe. Seine Familie erwidere die Grüße aus [[Erwähnter Ort::Königsberg]].
Dass Sabinus sich freue, etwas von ihm zu lesen, beruhe auf Gegenseitigkeit. Er zürne bisweilen Sabinus regelrecht ob der Kürze seiner Briefe. Auch er versichere im Gegenzug seine Freundschaft. Er wisse nicht, auf welche Gerüchte Sabinus anspiele, hoffe aber, dass Gott (in Sachsen) alles zum Guten wende. Mit seinen persönlichen Verhältnissen zeigt er sich zufrieden (''Meumque spatium quod semel ingressus sum, constanter decurro'', A5r) und zitiert aus [[Erwähntes Werk::Camerarius, Libellus scolasticus (Kommentar), 1551|Theognis]], den er kürzlich kommentiert habe. Seine Familie erwidere die Grüße aus [[Erwähnter Ort::Königsberg (Preußen)|Königsberg]].


(Marion Gindhart)
(Marion Gindhart)


=== Anmerkungen ===
=== Anmerkungen ===
Johannes kehrte tatsächlich 1551 nach Leipzig zurück und erhielt dafür ein Reisegeld von Albrecht von Preußen, für das sich sein Vater brieflich bedankte (04.06.1551). Vgl. dazu [[Tschackert 1890]], S. 315 f.
Johannes kehrte tatsächlich 1551 nach Leipzig zurück und erhielt dafür ein Reisegeld von Albrecht von Preußen, für das sich sein Vater brieflich bedankte (04.06.1551). Vgl. dazu [[Tschackert 1890]], Bd. 3, S. 265 f., Nr. 2383 (Regest mit weiterer Lit.)


Camerarius bezeichnet in seinem Brief an Sabinus die "Narratio deliberationis Maximiliani imperatoris Romanorum de bello Turcico" als ''scriptum tuum'' (A3v) und bestätigt die von Sabinus für sich reklamierte Autorschaft (''narratio nostra'') in dessen [[Sabinus an Camerarius, 09.12.1550|Brief vom 09.12.1550]]. Dies scheint also der späteren Zuschreibung [[Caspar Peucer|Peucers]] an [[Philipp Melanchthon|Melanchthon]] zu widersprechen.
Camerarius bezeichnet in seinem Brief an Sabinus die "Narratio deliberationis Maximiliani imperatoris Romanorum de bello Turcico" als ''scriptum tuum'' (A3v) und bestätigt die von Sabinus für sich reklamierte Autorschaft (''narratio nostra'') in dessen [[Sabinus an Camerarius, 09.12.1550|Brief vom 09.12.1550]]. Dies scheint also der späteren Zuschreibung [[Caspar Peucer|Peucers]] an [[Philipp Melanchthon|Melanchthon]] zu widersprechen.

Aktuelle Version vom 17. November 2023, 15:15 Uhr



Chronologisch vorhergehende Briefe
Briefe mit demselben Datum
Chronologisch folgende Briefe
 Briefdatum
Sabinus an Camerarius, 09.12.15509 Dezember 1550 JL
Sabinus an Camerarius, 04.09.15504 September 1550 JL
Camerarius an Sabinus, 01.05.15501 Mai 1550 JL
 Briefdatum
Camerarius an Sabinus, 05.01.15515 Januar 1551 JL
 Briefdatum
Sabinus an Camerarius, 14.03.155114 März 1551 JL
Sabinus an Camerarius, 22.07.155122 Juli 1551 JL
Camerarius an Sabinus, April 15521552 JL
Werksigle OCEp 1502
Zitation Camerarius an Sabinus, 05.01.1551, bearbeitet von Marion Gindhart (17.11.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1502
Besitzende Institution München, BSB
Signatur, Blatt/Seite clm 10393, Bl. 200r-201r
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Sabinus, Narratio deliberationis de bello Turcico, 1551
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A3v-A5r
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Georg Sabinus
Datum 1551/01/05
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Der Brief datiert: Nonis Ianuarii s.a.
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort Königsberg (Preußen)
Gedicht? nein
Incipit Quid hactenus editionem libri tui remoratum fuerit non ignoras
Link zur Handschrift https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00111309?page=404,405
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Sabinus, Narratio deliberationis de bello Turcico, 1551
Kurzbeschreibung Camerarius werde die von Sabinus übersandte Dichtung dessen "Narratio deliberationis (...) de bello Turcico" voranstellen und auf eine korrekte Drucklegung achten. Seinen Sohn Johannes werde er nach Leipzig zurückholen.
Anlass
Register Drucklegung; Biographisches (Familie)
Handschrift gesehen
Bearbeitungsstand validiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MG
Gegengelesen von Benutzer:US; Benutzer:VG
Datumsstempel 17.11.2023
Werksigle OCEp 1502
Zitation Camerarius an Sabinus, 05.01.1551, bearbeitet von Marion Gindhart (17.11.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1502
Besitzende Institution München, BSB
Signatur, Blatt/Seite clm 10393, Bl. 200r-201r
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Sabinus, Narratio deliberationis de bello Turcico, 1551
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A3v-A5r
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Georg Sabinus
Datum 1551/01/05
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Der Brief datiert: Nonis Ianuarii s.a.
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort Königsberg (Preußen)
Gedicht? nein
Incipit Quid hactenus editionem libri tui remoratum fuerit non ignoras
Link zur Handschrift https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00111309?page=404,405
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Sabinus, Narratio deliberationis de bello Turcico, 1551
Kurzbeschreibung Camerarius werde die von Sabinus übersandte Dichtung dessen "Narratio deliberationis (...) de bello Turcico" voranstellen und auf eine korrekte Drucklegung achten. Seinen Sohn Johannes werde er nach Leipzig zurückholen.
Register Drucklegung; Biographisches (Familie)
Datumsstempel 17.11.2023


Regest

Sabinus wisse, was die Drucklegung (der "Narratio deliberationis Maximiliani imperatoris Romanorum de bello Turcico") bisher verzögert habe. Camerarius jedenfalls habe die ihm zugesandte Dichtung (die an Albrecht von Preußen gerichtete Praefatio des Sabinus in elegischen Distichen) zusammen mit Dichtungen von Freunden (David Milesius und Andreas Müntzer) der "Narratio" vorangestellt. Er schätze es sehr, dass Sabinus sich seinem Urteil aussetze, werde sich aber nicht zur Dichtung äußern, zumal Sabinus keinen Zensor benötige. Er werde jedenfalls auf eine korrekte Drucklegung achten.
Dass Christoph Jonas schon so lange abwesend (in Polen) sei, sei ungünstig. Er werde seinen Sohn (Johannes) (nach Leipzig) zurückholen, um Konkretes beschließen zu können.
Dass Sabinus sich freue, etwas von ihm zu lesen, beruhe auf Gegenseitigkeit. Er zürne bisweilen Sabinus regelrecht ob der Kürze seiner Briefe. Auch er versichere im Gegenzug seine Freundschaft. Er wisse nicht, auf welche Gerüchte Sabinus anspiele, hoffe aber, dass Gott (in Sachsen) alles zum Guten wende. Mit seinen persönlichen Verhältnissen zeigt er sich zufrieden (Meumque spatium quod semel ingressus sum, constanter decurro, A5r) und zitiert aus Theognis, den er kürzlich kommentiert habe. Seine Familie erwidere die Grüße aus Königsberg.

(Marion Gindhart)

Anmerkungen

Johannes kehrte tatsächlich 1551 nach Leipzig zurück und erhielt dafür ein Reisegeld von Albrecht von Preußen, für das sich sein Vater brieflich bedankte (04.06.1551). Vgl. dazu Tschackert 1890, Bd. 3, S. 265 f., Nr. 2383 (Regest mit weiterer Lit.)

Camerarius bezeichnet in seinem Brief an Sabinus die "Narratio deliberationis Maximiliani imperatoris Romanorum de bello Turcico" als scriptum tuum (A3v) und bestätigt die von Sabinus für sich reklamierte Autorschaft (narratio nostra) in dessen Brief vom 09.12.1550. Dies scheint also der späteren Zuschreibung Peucers an Melanchthon zu widersprechen.