Camerarius an Lindemann, 14.10.1549: Unterschied zwischen den Versionen
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Auch [[Erwähnte Person::Helius Eobanus Hessus]] habe einmal eine Übersetzung des Aristarch begonnen, sie dann aber abgebrochen. Auch ansonsten sei ihm niemand außer Lindemann bekannt, der dieses Unterfangen habe zu Ende führen können. Deshalb werde Camerarius Lindemanns Schrift lesen und nicht nur zu den markierten Stellen seine Meinung abgeben.<br> | Auch [[Erwähnte Person::Helius Eobanus Hessus]] habe einmal eine Übersetzung des Aristarch begonnen, sie dann aber abgebrochen. Auch ansonsten sei ihm niemand außer Lindemann bekannt, der dieses Unterfangen habe zu Ende führen können. Deshalb werde Camerarius Lindemanns Schrift lesen und nicht nur zu den markierten Stellen seine Meinung abgeben.<br> | ||
Was Lindemann beigegeben habe, eine Klage über den Schmerz einer Wunde, die er von einem schlechten Menschen erhalten habe, darüber brauche Camerarius kein Urteil abgeben. (''Quae addidisti testantia dolorem vulneris tui, quod pertuleris insidiis hominis malis circumventus iniqui, ut tu canis, de iis me iudicium facere non oportet.'') Es kämen allerdings solche Zeiten näher, von denen man in alten Schriften lese und dabei die Menschen jener Zeiten bedauere; nur dass es nun sie selbst treffe. Bisher habe Camerarius sich aber noch heraushalten können und auf die Seite keiner Partei stellen müssen, worüber er sehr froh sei. Alle Bürgerkriege seien furchtbar, besonders aber die, wo Freunde und Verwandte gegeneinander stehen. Er werde unterdessen solange wie möglich die Arbeit machen, die er gelernt habe; andere müssten sehen, was sie zu tun oder zu sagen hätten, er aber empfehle, die Studien zu pflegen und den Krieg denen zu überlassen, denen er immer ein Freund sei.<br> | Was Lindemann beigegeben habe, eine Klage über den Schmerz einer Wunde, die er von einem schlechten Menschen erhalten habe, darüber brauche Camerarius kein Urteil abgeben. (''Quae addidisti testantia dolorem vulneris tui, quod pertuleris insidiis hominis malis circumventus iniqui, ut tu canis, de iis me iudicium facere non oportet.'') Es kämen allerdings solche Zeiten näher, von denen man in alten Schriften lese und dabei die Menschen jener Zeiten bedauere; nur dass es nun sie selbst treffe. Bisher habe Camerarius sich aber noch heraushalten können und auf die Seite keiner Partei stellen müssen, worüber er sehr froh sei. Alle Bürgerkriege seien furchtbar, besonders aber die, wo Freunde und Verwandte gegeneinander stehen. Er werde unterdessen solange wie möglich die Arbeit machen, die er gelernt habe; andere müssten sehen, was sie zu tun oder zu sagen hätten, er aber empfehle, die Studien zu pflegen und den Krieg denen zu überlassen, denen er immer ein Freund sei.<br> |
Version vom 3. Mai 2020, 16:17 Uhr
Werksigle | OCEp 0599 |
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Zitation | Camerarius an Lindemann, 14.10.1549, bearbeitet von Ulrich Schlegelmilch und Alexander Hubert (03.05.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0599 |
Besitzende Institution | Weimar, ThHStA |
Signatur, Blatt/Seite | Nachlaß Karl Wilhelm Schumacher Nr. 77, Bl. 19-20 |
Ausreifungsgrad | Original |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 188-190 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Cyriacus Lindemann |
Datum | |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | prid. Id. Oct.; im Druck o.D. |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | Gotha |
Gedicht? | nein |
Incipit | Litteras tuas accepi et una Theognidem a te in Latinos versus translatum |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Briefe/Parallelüberlieferung |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | unkorrigiert |
Notizen | zeitgleich mit Camerarius an Portunus, 14.10.15XX im gleichen Band
Digi + im Druck ohne Zielort |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:US; Benutzer:HIWI |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 3.05.2020 |
Werksigle | OCEp 0599 |
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Zitation | Camerarius an Lindemann, 14.10.1549, bearbeitet von Ulrich Schlegelmilch und Alexander Hubert (03.05.2020), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0599 |
Besitzende Institution | Weimar, ThHStA |
Signatur, Blatt/Seite | Nachlaß Karl Wilhelm Schumacher Nr. 77, Bl. 19-20 |
Ausreifungsgrad | Original |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 188-190 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Cyriacus Lindemann |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | prid. Id. Oct.; im Druck o.D. |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | Gotha |
Gedicht? | nein |
Incipit | Litteras tuas accepi et una Theognidem a te in Latinos versus translatum |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Briefe/Parallelüberlieferung |
Datumsstempel | 3.05.2020 |
ACHTUNG KEIN DATUM GEFUNDEN
Regest
Lindemanns Brief und seine Übersetzung des Theognis habe Camerarius erhalten; letztere sei ihm sehr willkommen. Daran aber, das Lindemann ihn nun zum Beurteiler (Aristarchus) seines Werkes erhebe, erkenne Camerarius seine Wertschätzung für ihn. Die Handschriften seien sehr korrupt, das habe auch Camerarius bei der Beschäftigung mit Theognis vor einigen Jahren festgestellt. Daher habe er damals einige Magister hier den Text mit ihren Schülern analysieren lassen, von denen einer, der inzwischen Arzt sei, eine nicht schlecht geratene lateinische Übersetzung hingelegt habe. Diese Bemühungen habe er aber wegen eines STudienortswechsels nicht weiter verfolgen können.
Auch Helius Eobanus Hessus habe einmal eine Übersetzung des Aristarch begonnen, sie dann aber abgebrochen. Auch ansonsten sei ihm niemand außer Lindemann bekannt, der dieses Unterfangen habe zu Ende führen können. Deshalb werde Camerarius Lindemanns Schrift lesen und nicht nur zu den markierten Stellen seine Meinung abgeben.
Was Lindemann beigegeben habe, eine Klage über den Schmerz einer Wunde, die er von einem schlechten Menschen erhalten habe, darüber brauche Camerarius kein Urteil abgeben. (Quae addidisti testantia dolorem vulneris tui, quod pertuleris insidiis hominis malis circumventus iniqui, ut tu canis, de iis me iudicium facere non oportet.) Es kämen allerdings solche Zeiten näher, von denen man in alten Schriften lese und dabei die Menschen jener Zeiten bedauere; nur dass es nun sie selbst treffe. Bisher habe Camerarius sich aber noch heraushalten können und auf die Seite keiner Partei stellen müssen, worüber er sehr froh sei. Alle Bürgerkriege seien furchtbar, besonders aber die, wo Freunde und Verwandte gegeneinander stehen. Er werde unterdessen solange wie möglich die Arbeit machen, die er gelernt habe; andere müssten sehen, was sie zu tun oder zu sagen hätten, er aber empfehle, die Studien zu pflegen und den Krieg denen zu überlassen, denen er immer ein Freund sei.
Camerarius schreibe Lindemann dies in der Gewissheit, dass der es nicht falsch verstehe und missbillige. Er bedauere selbst, dass er Lindemann neulich nicht besucht habe, als er in der Gegend gewesen sei. Er sei damals so beschäftigt gewesen mit der Person, die er unbedingt habe treffen wollen, und sei so in Gedanken gewesen, dass er zwar körperlich anwesend, geistig jedoch dennoch abwesend gewesen sei. Lindemann werde ihm verzeihen. Diesen Brief habe Camerarius eigentlich dem Überbringer von Lindemanns Brief mitgeben wollen, habe aber die Gelegenheit verpasst, da er am Tag von dessen Abreise nicht da gewesen sei.
(Alexander Hubert)