Camerarius an Hier. Wolf, 23.06.1561
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 0826 |
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Zitation | Camerarius an Hier. Wolf, 23.06.1561, bearbeitet von Manuel Huth (12.04.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0826 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 471-472 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | Zäh 2013, Nr. 203 |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Hieronymus Wolf |
Datum | 1561/06/23 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | im Druck: 9. Cal. VIlis (= 24. Juli); s. aber Anmerkung |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | Augsburg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Et merces igitur nostras tutas |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Biographisches |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH |
Gegengelesen von | Benutzer:JS; Benutzer:VG |
Datumsstempel | 12.04.2023 |
Werksigle | OCEp 0826 |
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Zitation | Camerarius an Hier. Wolf, 23.06.1561, bearbeitet von Manuel Huth (12.04.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0826 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 471-472 |
Sonstige Editionen | Zäh 2013, Nr. 203 |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Hieronymus Wolf |
Datum | 1561/06/23 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | im Druck: 9. Cal. VIlis (= 24. Juli); s. aber Anmerkung |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | Augsburg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Et merces igitur nostras tutas |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Biographisches |
Datumsstempel | 12.04.2023 |
Zur Datierung
Das Briefdatum ist hinsichtlich des Monats zu korrigieren und daher wohl als "9. Cal. Quintilis" = 23. Juni zu lesen.
Begründung:
1. Dieser Brief ist zweifelsfrei die Antwort auf Hier. Wolf an Camerarius, 25.05.1561. Die zweifelsfreie Antwort auf den vorliegenden Brief ist Hier. Wolf an Camerarius, 07.10.1561. Dort schreibt Wolf: Quare veniam dabis, eoqúe magis, quod nihil scriptione dignum a mense Iunio, quo postremas tuas literas acceperam, sese mihi obtulit.
2. Bereits drei Tage nach dem Druckdatum schreibt Camerarius aus Bamberg (Camerarius an Baumgartner d.Ä., 27.07.1561). Es ist nicht zu erwarten, dass Camerarius innerhalb von 3 Tagen von Leipzig nach Bamberg gereist ist. Er hätte dann in seinem Brief bestimmt etwas von seiner so unmittelbar bevorstehenden Reise nach Bamberg geschrieben.
(Für diese Hinweise danken wir Torsten Woitkowitz, Leipzig)
Zum Zielort
Zielort mutmaßlich.
Regest
Camerarius beklagt, dass seine Buch- und Briefsendung auf dem Weg (nach Augsburg) verloren gegangen sei. Er habe dazu auch ausführlicher an (Johann Baptist) Haintzel geschrieben.
Als er im Begriff war, dem Schreiben an Haintzel diesen Brief beizufügen, habe er den Brief Wolfs vom 25.05.1561 erhalten, den ihm ein Augsburger überbracht habe.
Aus dem Brief habe er erfahren, dass Wolf seine Chronologia gelesen habe. Er sei sehr dankbar dafür. Wolf möchte doch bitte die Druckfehler und die Fehler des Camerarius notieren und verbessern. Hoffentlich habe Camerarius den Inhalt nicht nachlässig dargestellt. Aber darüber solle Wolf urteilen.
Welche Schriften Wolfs noch großer Korrektur bedürften, wisse er nicht (s. Anm.). Dennoch: Wären sie noch ausgefeilter, würden sie auch Wolf bekannter machen.
In diesen Tagen sei François Hotman bei Camerarius (in Leipzig) gewesen. Camerarius habe schon lange Hotmans Bildung und Gelehrsamkeit bewundert. Nun bewundere er auch seine Höflichkeit und den angenehmen Umgang mit ihm. Er sei nicht lange genug in Leipzig gewesen, dass Camerarius so ausführlich über seine Studien mit ihm sprechen konnte, wie er wollte. Auch Hotman habe erzählt, dass Henri Estienne genesen sei.
Was den Rest des Briefes von Wolf vom 25.05.1561 betreffe (s. Anm.), so müsse man eine Gelegenheit für eine Bitte abwarten. Falls sich keine Gelegenheit ergeben sollte, könne Wolf auch fragen. Für diesen Sommer sei er noch versorgt. In der Zwischenzeit werde sich hoffentlich schon etwas Gutes ergeben. Wäre sein Besitz in der Heimat (in Bamberg) nicht schon längst durch Kriege und neulich durch einen Brand in Mitleidenschaft gezogen worden und würden sich seine Verwandten nicht schlecht darum kümmern (schon seit fast drei Jahren habe er kein Geld mehr erhalten), müssten er und seine Familie nicht so leiden und von einem Tag zum nächsten Tag leben. Nun sehe er sich gezwungen, sich nach (finanzieller) Unterstützung umzusehen. Er wolle und könne Wolf damit nicht zur Last fallen.
Er schicke (wohl anbei) einen Brief an (Johannes) Moibanus zur Weiterleitung an seinen Sohn Joachim Camerarius II. nach Italien. Moibanus werde sich zweifellos darum kümmern.
(Manuel Huth)
Anmerkungen
- "Welche Schriften Wolfs noch großer Korrektur bedürften, wisse er nicht": Bezieht sich auf Wolfs Brief vom 25.05.1561, in dem er klagte: "Hätte ich doch nur genug Zeit und Kraft, um die Fehler in meinen eignen Werken zu vermindern."
- "Was den Rest des Briefes von Wolf vom 25.01.1561 betreffe": Wolf hatte geschrieben, er habe sich vergeblich bei den Fuggern für eine (finanzielle) Förderung des Camerarius eingesetzt.
Literatur
- Dareste 1876, S. 31