Camerarius an Joachim Friedrich (Brandenburg), 21.12.1565

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Camerarius an Joachim Friedrich (Brandenburg), 21.12.156521 Dezember 1565 JL

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Werksigle OCEp
Zitation Camerarius an Joachim Friedrich (Brandenburg), 21.12.1565, bearbeitet von Jochen Schultheiß (26.04.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Historiae Iesu Christi expositio, 1566
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A2r-Aa3r
Zweitdruck in Camerarius, Historiae Iesu Christi expositio, 1566a
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck Bl. A2r-B3r
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Joachim Friedrich (Brandenburg)
Datum 1565/12/21
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Datierung am Briefende: die brumali anni instantis MDLXVI
Unscharfes Datum Beginn 1565/12/21
Unscharfes Datum Ende 1565/12/21
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Quod sapientum veterum affirmatione
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Camerarius, Historiae Iesu Christi expositio, 1566
Kurzbeschreibung
Anlass Geschichtsschreibung;Bibelhermeneutik
Register Briefe/Widmungsbriefe
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand unkorrigiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:JS
Gegengelesen von
Datumsstempel 26.04.2019
Werksigle OCEp
Zitation Camerarius an Joachim Friedrich (Brandenburg), 21.12.1565, bearbeitet von Jochen Schultheiß (26.04.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Historiae Iesu Christi expositio, 1566
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A2r-Aa3r
Zweitdruck in Camerarius, Historiae Iesu Christi expositio, 1566a
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck Bl. A2r-B3r
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Joachim Friedrich (Brandenburg)
Datum 1565/12/21
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Datierung am Briefende: die brumali anni instantis MDLXVI
Unscharfes Datum Beginn 1565/12/21
Unscharfes Datum Ende 1565/12/21
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Quod sapientum veterum affirmatione
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Camerarius, Historiae Iesu Christi expositio, 1566
Anlass Geschichtsschreibung;Bibelhermeneutik
Register Briefe/Widmungsbriefe
Datumsstempel 26.04.2019


Regest

Cmaerarius sei aufgrund der Bestätigung durch weise Männer aus der Antike überzeugt, dass das Wissen über Vergangenes nicht nur Freude (voluptas), sondern auch Nutzen bringe (A2r). Weil er zudem geglaubt habe, dass man sich um jene Studien bemühen müsse, die die "Guten Künste" (bonae artes) genannt würden, habe er es für geboten gehalten, sich durch Lektüre und auch durch eigenes schriftstellerisches Schaffen auch mit der Geschichte zu beschäftigen (in historiarum quoque lectionem atque tractatum). Zwar wisse Camerarius um den Genuss und den Ertrag, den Freien Künste brächten; diese seien jedoch ohne die Hinzufügung von Beispielen weniger ersprießlich. Deshalb habe Gregor von Nazianz in einem Vers die Geschichte eine "vereinte Weisheit" (ἱστορίην συμφερτὴν σοφίην, Anm. 1) genannt (A2r/v). In diesem Bereich der Gelehrsamkeit sei nämlich die gesamte Weisheit enthalten.
Camerarius habe aufmerksam griechische und lateinische Schriften zur Geschichte (Anm. 2) gelesen, die überliefert seien (A2v; Anm.3). Sie behandelten Ereignisse und Handlungen, die von Personen und in Völkern geplant und durchgeführt worden seien, durch welche und bei welchen zwar die größten Imperien aufgrund der Tüchtigkeit im Krieg errichtet worden seien und das Staatsdenken zu einer Ordnung der Lebensform geführt habe, welche aber dennoch in Unkenntnis der himmlischen Wahrheit in falschen religiösen Vorstellungen verhaftet geblieben seien.
Camerarius werde mit zunehmendem Alter immer mehr bewusst, dass man leicht erkennen können, dass beides - sowohl das Erfreuliche als auch das Nützliche - insbesondere da enthalten sei, wo sich die Äußerung eines christlichen Menschen finde. Hier handle es sich in der Tat um eine herausragende Erkenntnis des Göttlichen (cognitio illustris rerum divinarum). Es stehe nämliche fest, dass diese durch das Mittel der historischen Übereinstimmung nicht nur gemehrt werde, sondern durch die Betrachtung der Personen und der Ereignisse erklärt und erhellt werde. Aus diesem Grund habe sich Camerarius entschlossen, zuerst alles gründlich durchzulesen, was sich in der Heiligen Schrift dargelegt finde, und bei der Kommentierung (dieser Passagen) all das zu sammeln, wodurch gleichsam eine gewisse Fähigkeit zur Frömmigkeit gefördert werde(A2v-A3r; Anm. 4). (Jochen Schultheiß)

Anmerkungen

  • Anm. 1: Vgl. Gregor von Nazianz, "Carmina quae spectant ad alios", 1510, 6f.
  • Anm. 2: scripta historica eher "historiographische Schriften" als "historische Schriften".
  • Anm. 3: ad nos propagati: Dies könnte auch "bis zur Gegenwart fortgesetzt" bedeuten, und Camerarius könnte hier an Weltchroniken denken. Die folgende Erläuterung zu diesen Werken würde zumindest für die pagane Antike zutreffen. Camerarius' Verwendung von Weltchroniken ist verbürgt (z.B. Nikephoros, Chronologia, 1561).
  • Anm. 4: Das Ende des Satzes ist schwierig: ea colligenda, quibus religiosae pietatis quasi facultas quaedam instrueretur.