Benutzer:HIWI/Drafts
Editionsprinzipien
Camerarius' "Bedencken" liegt in zwei handschriftlichen Versionen mit den Signaturen Dresden, HStA, Geheimer Rat 10024, Loc. 10328, Bl. 26r-35v (hier A) und Dresden, SLUB, Mscr.dresd.k.5, Bl. 118v-124v (hier B)[1] vor. Bei Manuskript A handelt es sich offenbar um die von Camerarius an den Kurfürsten August (Sachsen) geschickte Version: Von Schreiberhand in Kanzleischrift verfasst, die Unterschrift kann Camerarius' Hand zugeordnet werden, die Adresse findet sich auf einer separaten Seite (Bl. 27v) und das Dokument wurde offensichtlich (zum Transport) gefaltet. Titel des Faszikels ist "Doctor Georgii Majors Antwort auf die Condemnation derer Flacianer, It. Camerarii und Dr. Alesii Bedencken auf das Weimarische Buch et alia contra Flacianos Ao. 1559 - 1560, It. Dr. Caspar Nefens Erklärung in Religions-Sachen ao. 1571.
Die Schreiberhand von B ist dagegen individueller, die Adresse ist kaum vom Text abgehoben und das Anschreiben ist nicht vom Text des Gutachtens getrennt. Es handelt sich bei dem Dokument aller Wahrscheinlichkeit nach um eine spätere Kopie. Es ist Teil einer Sammelhandschrift mit dem Titel Varia opuscula theologica, die spätestens im Jahr 1614 in Naumburg (Saale) zusammengestellt wurde.[2] Die Schrift steht dabei unter dem Titel Joachimi Camerarii Bedenken auf der Jungen Herren von Weymar Buchlein.
Beide Manuskripte weisen massive orthographische Unterschiede auf; inhaltlich sind sie dagegen identisch.
Auf Basis dieser Erkenntnisse folgt die vorliegende Edition grundsätzlich der in A überlieferten Textgestalt; Abweichungen in B werden nur vereinzelt in Fußnoten angegeben, wo A nicht eindeutig ist oder B inhaltliche Abweichungen bietet. Dabei wird der Text von Manuskript A unter Auflösung von Ligaturen und frühneuzeitlichen Buchstabenformen so diplomatisch wie möglich wiedergegeben. Im einzelnen gilt:
- Die Unterscheidung von u und v wurde unverändert übernommen. Die Unterscheidung von i und j wurde dagegen zugunsten von i aufgehoben.
- Langes ſ und rundes s wurden beide als s wiedergegeben, entsprechend auch ſſ und ss beide als ss; ß dagegen wurde beibehalten, alle anderen potenziell auftretenden Ligaturen wurden aufgelöst.
- Im Manuskript superskribiertes e steht, wo vorhanden, adskribiert.
- Groß- und Kleinschreibung, Doppelt- und Einfach- sowie Getrenntschreibung wurden unverändert übernommen.
- Die Interpunktion wurde weitestgehend unverändert übernommen; zwischen Hauptsätzen wurden fehlende Punkte ergänzt.
- Löschungen im Original?? (Durchgestrichen geht im Wiki nicht)
Evtl. andere Prinzipien im Lateinische (u/v)???
Anmerkungen
- ↑ Wird herangezogen Wendorf 1957, S. 80.
- ↑ Vgl. Innendeckel: Exlibris von M. Johann Bürger aus Naumburg; Widmung an seine Söhne vom 3.5.1615 auf Bl. 1*r.
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