Testimonien

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Die folgende Sammlung von Testimonien

ist im Aufbau

und wird kontinuiertlich erweitert. Sie wird - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - posthume Schriften Dritter und sonstige Zeugnisse aufführen, die vor 1800 entstanden sind und Vita sowie Werk des Joachim Camerarius betreffen.

Das Testament des Joachim Camerarius

Im Jahr 1568 verfasste Joachim Camerarius sein Testament. Eine Abschrift ist im 'Museum Noricum' von 1759 auf S. 89-100 abgedruckt (PDF-Digitalisat des Testaments). In der lateinisch-deutschen Verfügung regelt Camerarius detailliert seinen Nachlass, u.a. den Verbleib seiner Bücher (Museum Noricum S. 91f.):

"Der Gelehrte hatte in seinem Testament bestimmt, daß seine Büchersammlung, Manuskripte und Briefe geschlossen in den Besitz seines Sohnes Joachim II. übergehen und diese sorgfältig aufbewahrt werden und nicht in den Besitz fremder Hände geraten sollten. Entscheidungen im Zusammenhang mit dieser Sammlung sollte Joachim II. nur unter Hinzuziehung von Camerarius' Schwiegersohn Esrom Rudinger und seines Bruders Philipp treffen. Lediglich von Camerarius benannte Werke durften ohne weiteres ediert werden, unvollendete Manuskripte nur nach sorgfältiger Prüfung und Vollendung durch die drei. Die anderen Söhne sollten entsprechend dem von Camerarius für die Bücher veranschlagten Wert von 200 Gulden gleichmäßig ausgezahlt werden." (Woitkowitz 2003, 29f.).

Zudem legte Camerarius den Ablauf seines Begräbnisses fest und formulierte sein lat. Epitaphium, mit einer Leerstelle für das Todesdatum (Museum Noricum S. 96). Dieses Epitaph sollte, so Camerarius, mit einer bitte nicht so teuren pictura pia am besten in der Paulinerkirche (Universitätskirche) in Leipzig ausgestellt werden (Museum Noricum S. 96f., Woitkowitz 2003, S. 46). Dies wurde auch so umgesetzt.

Grabepitaph in der Leibziger Paulinerkirche

Schriften zum Tod des Joachim Camerarius 1574