Camerarius an Medmann, 01.02.1545

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Camerarius an Medmann, 01.02.15451 Februar 1545 JL

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Werksigle OCEp
Zitation Camerarius an Medmann, 01.02.1545, bearbeitet von Jochen Schultheiß (10.01.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad
Erstdruck in Camerarius, De invocatione sanctorum (gr., Druck), 1545
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A2r-A7r
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Peter Medmann
Datum 1545/02/01
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Datierung am Ende des Briefes. Hier findet sich jedoch nur die Tages- und Monatsangabe. Die Bestimmung des Jahres erfolgt nach dem Druck.
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Saepe mihi, Petre Medmane, intuenti
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? nein
Paratext ? nein
Paratext zu Camerarius, De invocatione sanctorum (gr., Werk), 1545
Kurzbeschreibung In dem Widmungsbrief erläutert Camerarius gegenüber dem Adressaten Peter Medmann den Entstehungskontext seiner Schrift "De invocatione sanctorum". Diese erscheint zwar als ein Brief, der von Medmann an Latomus übergeben werden soll, wird von Camerarius aber ebenso als 'opella' bezeichnet und somit als ein Werk aufgefasst. Kernabsicht sei es nicht, argumentativ die Heiligenverehrung zu widerlegen. Vielmehr solle mit Nachdruck vor einem Irrglauben gewarnt werden. Als verwendete Quelle gibt Camerarius "eine Schrift des Athanasius über die Idololatrie" an.
Anlass
Register Widmungsbrief; Polemik (konfessionell); Heiligenverehrung
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand unkorrigiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:JS
Gegengelesen von
Datumsstempel 10.01.2018
Werksigle OCEp
Zitation Camerarius an Medmann, 01.02.1545, bearbeitet von Jochen Schultheiß (10.01.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp
Erstdruck in Camerarius, De invocatione sanctorum (gr., Druck), 1545
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A2r-A7r
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Peter Medmann
Datum 1545/02/01
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Datierung am Ende des Briefes. Hier findet sich jedoch nur die Tages- und Monatsangabe. Die Bestimmung des Jahres erfolgt nach dem Druck.
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Saepe mihi, Petre Medmane, intuenti
Regest vorhanden? nein
Paratext ? nein
Paratext zu Camerarius, De invocatione sanctorum (gr., Werk), 1545
Kurzbeschreibung In dem Widmungsbrief erläutert Camerarius gegenüber dem Adressaten Peter Medmann den Entstehungskontext seiner Schrift "De invocatione sanctorum". Diese erscheint zwar als ein Brief, der von Medmann an Latomus übergeben werden soll, wird von Camerarius aber ebenso als 'opella' bezeichnet und somit als ein Werk aufgefasst. Kernabsicht sei es nicht, argumentativ die Heiligenverehrung zu widerlegen. Vielmehr solle mit Nachdruck vor einem Irrglauben gewarnt werden. Als verwendete Quelle gibt Camerarius "eine Schrift des Athanasius über die Idololatrie" an.
Register Widmungsbrief; Polemik (konfessionell); Heiligenverehrung
Datumsstempel 10.01.2018


Regest

Camerarius äußert eingangs sein Erschrecken darüber, dass trotz der gegenwärtigen geistigen Entwicklung, sich dennoch einige Zeitgenossen mit beharrlicher Sturheit gegen einer Erkenntnis der Wahrheit sträuben. Infolge eines Gespräches mit Peter Medmann, das die beiden vor kurzem führten, als dieser ihn besuchte, sei Camerarius in noch tiefere Besorgnis darüber geraten, dass auch unter den eigenen Leuten (nostros homines) einige der für das Vaterland und für sie selbst verderblichen Irrmeinung aufsäßen. Camerarius geht davon aus, dass die Verursacher des Unheils einige wenige Personen seien, die von Ehrgeiz und Gewinnsucht geleitet würden. Allerdings seien diese nicht ungebildet und auch nicht bedeutungslos, so dass über die Prolematik nicht hinweggegangen werden könne. Die betreffenden Personen seien jedoch in Furcht um den Verlust ihrer angestammten Bedeutsamkeit. Es seien Personen mit hoher Reputation für ihre Gelehrsamkeit, die diese nicht für die Förderung des Glaubens einsetzten, sondern dagegen. Den Kontrast zwischen der eigentlich zu Gebote stehenden richtigen Erkenntnis und der Verharren in falschen Haltungen führt Camerarius weiter aus. Er gibt sich in seiner Einschätzung pessimistisch, da die Mehrheit der Menschen im Irrtum verharre.
Daraufhin kommt Camerarius auch auf die von den Missständen betroffenen Bildungsträger (scolasticae communitates) zu sprechen. In dieser schwierigen Situation gewähre die geographische Ausbreitung des Christentums nach Norden Hoffnung. Hierbei rühmt Camerarius den Markgraf von Brandenburg und Herzog von Preußen Albrecht für die Gründung der Universität in Königsberg. Er habe eine rege Anwerbungs- und Berufungspolitik betrieben. Camerarius zählt die wichtigsten für die Universität gewonnenen Gelehrten auf: Georg Sabinus.
Mit einer Abbruchformel beendet Camerarius seinen Exkurs und leitet wieder zur eigentlichen Problematik zurück. Als 'Gegner der vernünftigen Lehre' (doctrinae sanae adversarium)) führt er Bartholomaeus Latomus an. Obwohl dieser mehr geschrieben haben soll, kenne Camerarius nur einen vielbesprochenen Traktat, in dem Latomus die 'Anrufung der Heiligen nach ihrem Tod zu verteidigen und zu stützen' (sanctorum hominum post excessum ipsorum e vita invocationem defendere atque confirmare) versuche oder dies zumindest wolle, daran jedoch scheitere. Camerarius sei in Wut über Latomus geraten, da dieser sich in dem Werk auf (=Camerarius') Schriften stütze und sie hierbei zur Unterfütterung des Irrtums missbrauche.
Camerarius habe einst Latomus in Straßburg kennengelernt und einen positiven Eindruck von seiner Gelehrsamkeit und Bildung erhalten. Mittlerweile müsse er allerdings eine Wandlung durchgemacht haben. Camerarius habe sich entschlossen, 'in Gelehrtenmanier in einen Disput mit Latomus zu treten' (mihi tamquam scolastico cum scolastico placuit hac de re disputare). Camerarius könne sich dabei auf eine Schrift des Athanasius des Großen über den Götzenkult stützen, da er keinen Unterschied zwischen diesem und dem Heiligenkult zu erkennen vermag.
Camerarius verdeutlicht auch seine mit der Schrift verfolgte Intention: Vielmehr ermahnen (ut monerem atque hortarer) als belehren (quam ut docerem atque praeciperem) wolle er mit ihr. Ein schon erwiesener Irrglaube müsse nicht widerlegt, sondern ausgetrieben werden. Als theologischen Grundsatz formuliert Camerarius die Ausrichtung am Wort Gottes. Camerarius schließt den Widmungsbrief in der Hoffnung, dass die dieses kleine Werk als Beleg für Camerarius' Erinnerung an frühere Gespräche mit Medmann diene. Medmann solle dafür sorgen, dass Schrift an Latomus überbracht werde. Diesen bewundere er als Gelehrten sehr. Jedoch sollte er wieder auf den rechten Weg zurückkehren. Camerarius fordert Medmann auf, ihm endlich auch einmal Briefe zu schreiben. Am Ende richtet der Sender dem Adressaten Grüße von Bernhard Ziegler und Christoph Schaub aus.

(Jochen Schultheiß)

Anmerkungen

Bei dem Werk des Latomus, das Camerarius erwähnt und auf das er sich bezieht, ist möglicherweise Latomus' Responsio gegen Bucer aus dem Jahr 1544.