Benutzer:HIWI/Drafts
Editionsprinzipien
Camerarius' "Bedencken" liegt in zwei handschriftlichen Versionen mit den Signaturen Dresden, HStA, Geheimer Rat 10024, Loc. 10328, Bl. 26r-35v (hier A) und Dresden, SLUB, Mscr.Dresd.k.5, Bl. 118v-124v (hier B)[1] vor. Bei Manuskript A handelt es sich offenbar um die von Camerarius an den Kurfürsten August (Sachsen) geschickte Version: Von Schreiberhand in Kanzleischrift verfasst, die Unterschrift kann Camerarius' Hand zugeordnet werden, die Adresse findet sich auf einer separaten Seite (Bl. 27v) und das Dokument wurde offensichtlich (zum Transport) gefaltet. Titel des Faszikels ist Doctor Georgii Majors Antwort auf die Condemnation derer Flacianer, It. Camerarii und Dr. Alesii Bedencken auf das Weimarische Buch et alia contra Flacianos Ao. 1559 - 1560, It. Dr. Caspar Nefens Erklärung in Religions-Sachen ao. 1571.
Die Schreiberhand von B ist dagegen individueller, die Adresse ist kaum vom Text abgehoben und das Anschreiben ist nicht vom Text des Gutachtens getrennt. Es handelt sich bei dem Dokument aller Wahrscheinlichkeit nach um eine spätere Kopie. Es ist Teil einer Sammelhandschrift mit dem Titel Varia opuscula theologica, die spätestens im Jahr 1614 in Naumburg (Saale) zusammengestellt wurde.[2] Die Schrift steht dabei unter dem Titel Ioachimi Camerarii Bedencken auf der Iungen Herren von Weymar Buchlein.
Beide Manuskripte weisen massive orthographische Unterschiede auf; inhaltlich sind sie dagegen identisch.
Auf Basis dieser Erkenntnisse folgt die vorliegende Edition grundsätzlich der in A überlieferten Textgestalt; Abweichungen in B werden nur vereinzelt in Fußnoten angegeben, wo A nicht eindeutig ist oder B inhaltliche Abweichungen bietet. Dabei wird der Text von Manuskript A unter Auflösung von Ligaturen und frühneuzeitlichen Buchstabenformen so diplomatisch wie möglich wiedergegeben. Im einzelnen gilt:
- Die Unterscheidung von u und v wurde unverändert übernommen. Die Unterscheidung von i und j wurde dagegen zugunsten von i aufgehoben, da beide Schreiberhände die Buchstaben nicht unterscheiden: Die Majuskel ähnelt in beiden Manuskripten eher unserem J, die Minuskel dem i (in der Verbindung ii ähnelt das zweite i eher unserem j).
- Langes ſ und rundes s wurden beide als s wiedergegeben, entsprechend auch ſſ und ss beide als ss; ß dagegen wurde beibehalten, alle anderen potenziell auftretenden Ligaturen wurden aufgelöst.
- Im Manuskript superskribiertes e steht, wo vorhanden, adskribiert.
- Groß- und Kleinschreibung, Doppelt- und Einfach- sowie Getrenntschreibung wurden unverändert übernommen.
- Die Interpunktion wurde weitestgehend unverändert übernommen; zwischen Hauptsätzen wurden fehlende Punkte ergänzt.
- Löschungen im Original?? (Durchgestrichen geht im Wiki nicht)
Evtl. andere Prinzipien im Lateinische (u/v)???
Anmerkungen
- ↑ Wird herangezogen Wendorf 1957, S. 80.
- ↑ Vgl. Innendeckel: Exlibris von M. Johann Bürger aus Naumburg; Widmung an seine Söhne vom 3.5.1615 auf Bl. 1*r.
Edition
Durchleuchtigster[1] Hochgeborner Churfurst, Mein[2] vnterdenigst[3] dienst seien[4] Eur Churfurstlichen genaden allzeitt bereittet, Genedigster Furst vnd Herr, Eur Churfurstlichen genaden schreiben, darinne gemeldett, ich ein buechlein neulich zu Ihena gedruckte, verlessen vnd erwegen, vnnd von dem ihenigen so darinnen angezogen, vnd was darauff furzunehmen mein bedencken stellen solle, Diß schreiben hab ich entpfangen vnd in aller vnterdenigkeitt verlessen, Nun erkenne ich mich schuldig E. Churfurstlichen genaden, alles dienstlichen vnterdenigsten vleiß zugehorsamen, E. Churfurstliche Genade aber, sind, wie ich hoffe berichtett, das ich zw[5] derselben Vniversitet in Leipzigk beschrieben, dohin mich begeben habe, beder sprachen Grichisch vnd Lateinisch bewerte guthe buecher, der iugend zulesen vnd erklären, darmitt aller nutzlichen läre[6] bestendiger grund gelegt, Wie ich nun hirinnen mich verhalten, vnd noch, lasse ich das wercke besagen, Deß habe ich aber allzeitt mich bevlissen, meins bevelchs[7] abzuwarten, Vnd andern in ire Profession oder läre nitt zugreiffen, Doch iderzeitt meniglich, in gemeine vnd sunderheitt, meins vermuegens [8] zudienen bereittet. Dieweil dann diesser handel die Theologos belangend, vnangesehen das diß buchlein vnter Furstlichen namen ausgegangen, Wille mir nitt gebueren, befinde auch nitt soviel verstands oder geschickligkeitt bey mir, das ich von den gesetzten artickeln mitt anziehung auff diesselben Gottes Wort, vrteln kunte oder solte, vnd lasse fur mich dieselben alle in irem werde[9] bleiben, Werden die Theologi derhalben irer Profession nach, eigentlich, vnd auff eur Churfurstlichen genaden begern in vnterdenigkeit weitern bericht zuthun wissen, Darmitt aber (26v) E. Churfurstliche Genad auch meinen vnterdenigsten getreuen vleiß vermerck, vnd darumb das ein ieder so sich zw dem Christlichen glauben bekente, bereittet seyen, seins glaubens reschenschafft zugeben, Vnd E. Churfurstl. G. als meinem genedigsten Landfursten, ich allen vnterdenigsten gehorsam leisten solle, Habe mich auch nie von den Christlichen, getreuen, vleissigen lerern in dießen landen abgesundert, sunder viel mer zu den selben allzeitt dienstlich gehalten vnd gesellet, Demnach vbersende E C F G [10] hiemitt in aller vnterdenigkeitt mein bekentnus, auff die artickel so in diessem buchlin erzelt, Wie ich in meinem gewissen vor Gott vnd den menschen rechte vnd ware halte, vnd darauff gedenck zuberuhen, der vngezweifelten mainunge, Diß seye der Vetter, Propheten, Apostel, vnd gemeiner Christlichen Kirchen, gewiße, eintrechtige, reine läre, Welchs dann ist die Christliche allein gottgefellige vnd seligmachende läre, Was aber auff zugesandtes[11] buchlein furzunehmen seien solle, kan vnd weisse ich nichts anzuzeigen, Sind diesse sachen mir zuhohe, vnd grosse, do ich auch einigen guthen nutzlichen rathe geben kunte, den wollte ich mitt Gottes beistand auch helfen volnziehen, Vnd keine scheuhe noch forchte daran mich hindern lassen, Mir ist aber der handel zw schwere, Vnd mein [12]stand zugering, diß weren wol mein einfeltige gedancken, do in diessen landen die ihenigen so in Kirchen vnd schuelambten[13] sind, einander eygentlich vnd recht verstunden, zusammen guttlich vnnd freundlich sich hilten, das als dann einig schreiben oder verdammen wenig schaden thuen kunte, vnd dieselben niemand anfechten sollte, So meldett auch daß buchlein, Es allein auff des Fursten land unter welchs namen dasselb ausgegangen (27r) gerichtet seien solle, Vnd do ie die Zertrennung vnd absunderung volgen, mueste man Gottes genaden sich bevelhen, vnnd die pesserung herzlich pietten, vnd erwarten, Besorge es seien grosse gefare, vnd schwere versuchunge allenthalben vorhanden, Gott der almechtig vnd barmhertzige guthig Herr vnd Vatter, wolle seine Kirchen bewaren, Vnd deren so seinen namen anruefen vmb seins einigen suns vnsers Herrn Iesu Christi willen, schutz vnd schirm seien, Sie mitt seinen heiligen geist regirn, leithen vnd erhalten in erkantnus der Ewigen warheitt zu der seligkeit. Amen. Biethe E. Churf. G., ich in aller vnterdenigkeit E. Churf. G. wollen diesse mein antwort, fur mich auß gehorsam gethan, Genedigster wolmeinung auffnemen, Vnd mein Genedigster Herr seien, Vnterlasse ich nitt Gott den almechtigen vmb Euer Churf. G. derselben Hochlöblichs gemahel, Vnd iunger Herrschafft langwirig leben, gesuntheitt vnnd gluckliche regirung, Auch irer land vnd leuthe wolfart demütiglich zubiethen, Auß Leipzigk am 15 tag Februarii, Anno Christi 1559. E. Churfurstlicher G.
Vnterdenigster
Ioachim Camerarius[14] (27v) Dem durchleuchtigsten hochgebornen Fursten vnd Herrn Herrn Augusto, Hertzogen in Sachsen, Landgrafen in Doringen, vnd Margrafen zw Meichsen, des heiligen Römischen reichs Ertzmarschalck vnd Churfursten, meinem genedigsten Fursten vnd Herrn. [15] Camerarii Bedenken den Wimmarischen buchs halbenn[16]
(28r) Es mage diesser zeit ein ieder fur sich selbst sehen, dann es dohin gekummen, das meniglich zugelassen, seines gefallens zuurteln, vnd anzunemen, was ime gefellig, vnd zuverwerffen was ime nitt gefellig. Vnd dieweil diesse freiheit erlangt, findet man alwege beschönung vnd bescheinung eignes furnemens vnd gefaster meinung, Hatte in seinem sinne ein ieder recht, vnd sind der streitenden teil gleiche rede, mitt furwendung iedes halte ob der warheit, habe Gottes wort fursich, Das ander strebe wider die warheit, Vnd scheme sich den irtumb zubekennen, zihe die schrifft nit recht an, seie halstarrig, vnd dergleichen, das in solchem wesen des zanckens niemmermer endschafft, noch der stritigen artickel vergleichung zuverhoffen, vnd ist ahn deme daß einer dohinaus, der ander dort hinaus feret, Derhalben wir gesaget, ein ieder fur sich sehen mage, vnd sein selbst warnemen, das er nit aus liebe oder leid, Gunst oder haß, oder ander bewegung vnd affection, ime selbst die vnwarheit einbilde, oder andere einbilden lasse, dann in diessem falle die verfuerung offtmals gar heimlich einschleichet, Diß aber ist der nechste vnd richtigste wege zu der warheit, Der heiligen schrifft, vnd derselben eigentlichen verstandt, denen die Christlich Kirch vngeendert von anfangk gehabt, volgen, vnd sich nichts darvon abfueren lassen, Do man auch solchen eintrechtigen gewissen verstandt fallen lesset, vnd einen sundern einfueret, gibt es alsbald zertrennung vnd spaltung, Nun ist aus Gottes genade, die rechte, ware, reine läre, vnd Christlicher verstandt der schriefft, zw diessen zeitten reichlich erklert, Gott wolte das man sich also darein schickte, damitt durch die wissenschafft die straffe nit gemeret, dann welchem uiel gegeben, Von deme wirdett viel erfordert.
Demnach sage ich als ein einfeltiger der Christlichen läre liebhaber, vnnd bekenne volgender stucken vnd artickeln, diessen meinen verstand vnd glauben seien, der hailigen schrifft vnd rechtem verstand derselben, gemesse, wille diesser bekantnus, durch Gottes genade ohn abrede seien, denselben hertzlich bietend mich in der warheit ewiglich zuerhalten.
Mir ist auch vnverborgen, das die Zeit vnd begegnusse, allerley vor vnerhörte reden vnd hendel verursachen, Nichts desterweniger muesse der warheit Grunde vnd Fundament (do man nit in irrung fallen solle) bestendig vnd vheste bleiben, Vnd were das Fundament nit einreisset, noch die einigkeit muttwilliglich zutrennet, dene pflegt die Christlich (28v) Kirch nitt zuuerdammen, Vnd ist pillich das ein mercklich vnterschied gemacht werde, zwischen den offentlichen feinden vnd verfolgern, vnnd dann denen, so sich zw einer gemeinde bekennen, obe sie wohl sich in allen stuecken nitt mitt iederman vergleichen, Alia enim sunt certamina hostilia, et aliae contentiones ciuiles, wiewol diessen allen ein deckel, vnd hierinnen ausrede gefunden werden.
1.[17] BElangend nun den irthumb Serveti vnd Schwengkefelds, Sage vnd bekenne ich, Erstlich, das ich keins menschen person vrteln wille, Vnnd solle auch diß ohn vorgehende, genugsame erkundigung, verhöre vnd vberwindung deß beschuldigten, nitt geschehen, So habe ich diesser beder buecher nit gelesen, Daß ist aber mein glaube, Es seie ein Einigs, Ewigs, Vnzerteiltes Gottlichs wesen, oder Götliche Natur, in drey vnterschiedenen eigenschafften oder personen, deß Vatters schopfers himels vnd erden, Deß Eingebornen suns, welcher mensch ist worden, Vnd hat Gottes Zorn versunet, Vnnd deß Hailigen geists, der Christlichen Kirchen tröster vnd beystand, Vnnd alle läre diesser zugegen, weisse ich vnnd bekenne irrig, vnrecht vnd falsch seien.
2. Zum andern, ist vleissig vnd deutlich in der Christlichen Kirchen läre vnterschieden, das Personlich Gottes Wort, welchs die Krichen Enhypostaton[18], vnd Latini Personale genante, Vnnd daß [19] geredet oder gesprochen [20], welchs man Prophoricon[21] vnd pronuntiatum heisset, Vnnd bekenne das allein Gottes sune, das Ewig personlich Wort, vnnd das die hailig schrifft sey das wort so Gott geredet, vnd gesprochen vnd also geoffenbart alles so von seinem Gottlichem wesen, vnd willen den menschen zuwissen von nöthen, Welche läre auch diße vnterscheid vermischet oder felschett, die halt ich fur vnrecht vnd[22] verfurisch. Vnnd wille ich in deme noch sunst, vber keins andern schrifft mein gedancken einfueren, sundern einen ieden das ihenig, darzw er sich bekente, selbst verantworten, oder do er irtumbs vberwisen, sein vrteil tragen lassen. Dergleichen ist vnrecht vnd falsch, das zuleren seien solte, (29r) Der mensche werde ohn mittel der predig Gottes worts vnnd Euangelii, auch gebrauch der hailigen Sacrament, wunderbarlicher heimlicher weisse erleuchtet, vnd in [23] Gottes erkantnus volkummen. Item das der kirchendiener rechte ware läre vnd ambt, do sie nit vorhin gehailigt von irentwegen vntuechtig seien sölte, Vnd der hailige Geiste dadurch nit wurckte, Vnd sind deren artickeln, alte verworffene irthumb, von andern, vnd sunderlich Herrn Philippo Melanchthone, mit getrewem vleiß vnd grund der schrifft, genugsam angezogen, vnd statlich verlegt, zw welcher verlegung, vnd bezeugung der warheit vermoge Gottes wort, das ich die anneme vnd approbire, ich hiemitt mich thue bekennen, vnd auff dieselben referirn.
3. Zum dritten weisse ich von, vnd bedarf auch keiner mer deutlicher volkummener noch richtiger läre vnd erinderung, von vnterscheid des gesetze vnd Euangelii, dann Ehgenanther Herr Melanchthon woluerstendlich geschrieben vnd vielfeltig ahn tage gegeben hatte, zw welcher läre [24] auch ditsteils[25] ich mich gentzlichen bekenne, als der Christlichen Kirchen rechte, ware, reine läre.
4. [26] Vnd eben also vnd anders nichts, weisse noch kann ich sagen, oder bekennen den virten artickel belangend, von der genanthen widerteuffer läre, Welche, do es ohn Ehgedachtens herrn Philippi getrewen vleiß gewesen, noch wol andern zuschicken gemachte, zeuhe [27] vnd referir mein bekentnus auch dißteils, auff desselben ware in der heiligen schriffte gegrunte, verstendliche diß irtumbs anzaigung vnd verlegung, denselben hiemitt verwerfend.
5. Zum funfften, Sage vnd bekenne ich, daß ich, nach der Christlichen Kirchen läre, glaube, Es seie bey dem nachtmal deß Herrn, oder Sacrament des leibs vnd bluets Iesu Christi, Er der Herr selbst, des das nachtmal ist, gegenwertig, vnd werde aldo[28] entpfangen, in austeilung des brots der leib Christi, vnd austeilung des Kelchs das blut Christi, warhafftig, vnd nitt erdichter weiße, dieweil geschrieben stehet ausdrucklich, Das ist mein leibe, das ist mein (29v) bluethe, Vnd solle aber diesse läre als ein Sacramentläre oder mysterion in der kirchen mitt vnbescheidenen worten vnd seltzamen reden, nitt beschreihet[29] werden, Dann darauß allerley weitleufftigkeit vnd vnrath ervolgen mochte, Derhalben bleibe ich dits falles im schlechten einfaltigen glauben, Das im nachtmal des Herrn entfangen werde, [30] nitt gemeine brothe vnd wein, sunder ein solche broth vnd wein, Welchs ist die gemeinschafft des leibs vnd bluets Christi, nitt fleischlicher, sinnlicher entpfindlicher weysse, oder das brott vnd wein verschwinde, sunder wie der Herr weisse vnd wille, der diesser geistlichen speisse niessung verordnet, vnd die geschaffet hathe, Vnd halte darfur, das in diessem artickel sich wol furzusehen, darmitt durch zenckische, frembde, wunderliche rede, nit ergerliche vnd schedliche fragen vnd disputationes erregte werden, Vnd bekenne mich auch in diessem stuecke, auff den form vnd weiße so Herr Philipp Melanchthon gestelt, Vnd do ie von nothen mere wort zugebrauchen vonwegen der vnruigen, wille ich lieber reden Wie Epiphanius vnd Chrysostomus, auch Theodoritus geredet, Dann wie Damascenus vnd Theophylactus, vor welcher lerer Zeit, dieses Sacraments halben kein mißverstand gewessen, Vnd ist aus Gottes genaden in diessen landen auch nitt, allein souiel etzliche vnruige zenckische leuthe widerumb gern wolten erregen, Weisse auch nitt anders, dann das in deme vnd sunst angezognen stuecken vnd artickeln, diesser landen läre ware, recht vnd reine seye, Vnd wue ich zw der Christlichen läre mich bekenne, wille ich diesser lande läre auch gemainte vnd angezaigt haben.
Apparat
- ↑ B: Durchlauchtigster
- ↑ B: meine
- ↑ B: unterthenige
- ↑ B: sind
- ↑ B: in
- ↑ B: lahren
- ↑ B: befehls
- ↑ B (fügt ein:) ...h
- ↑ B: werdt
- ↑ A: ich (nachträglich superskribiert); B: (vacat)
- ↑ B: gesandtes
- ↑ A: ver- (superskribiert); B: verstand
- ↑ B: schulemptern
- ↑ A: Eigenhändige Subskription. B: Subskription fehlt.
- ↑ B (Bl. 118v, dem Brief vorangestellt): Ioachimi Camerarii Bedenken auf der Iungen Herren von Weymar Buchlein. Dem durchlauchtigsten hochgebornen Fürsten und Herren, Herrn August Hertzogen zu Sachssen, Landgraffen in Düringen, und Marggraffen zu Meyssen, des heiligen Römischen Reichs Ertzmarschahl und Churfürsten, meinem gnedigsten Fürsten und Herren.
- ↑ In A von anderer Hand geschrieben. Fehlt in B.
- ↑ Nummerierung in margine nur in A.
- ↑ B: hypostasin
- ↑ A (unlesbar); B: sonst
- ↑ A: wirdet (durchgestrichen); B: vacat.
- ↑ B: proferiren
- ↑ B: oder
- ↑ A: die (durchgestrichen); B: vacat
- ↑ A: vnd erind (durchgestrichen); B: vacat
- ↑ B: dieses teils
- ↑ A vacat; B: Zum viertten,
- ↑ A: auch (durchgestrichen); B vacat
- ↑ B: also
- ↑ B: (beschrieben) beschreiet
- ↑ A enthält getilgten Text.
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