Hessus an Camerarius, 1518-1533: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
|Erstdruck in=Camerarius, De Helio Eobano Hesso, 1553
|Erstdruck in=Camerarius, De Helio Eobano Hesso, 1553
|Blatt/Seitenzahl im Erstdruck=Bl. I5v
|Blatt/Seitenzahl im Erstdruck=Bl. I5v
|Fremdbrief_jn=nein
|Absender=Helius Eobanus Hessus
|Absender=Helius Eobanus Hessus
|Empfänger=Joachim Camerarius I.
|Empfänger=Joachim Camerarius I.
|DatumGesichert=nein
|Bemerkungen zum Datum=o.D.
|Bemerkungen zum Datum=o.D.
|Sprache=Latein
|Entstehungsort=o.O.
|Entstehungsort=o.O.
|Zielort=o.O.
|Zielort=o.O.
|Gedicht_jn=nein
|Incipit=Carmen quod dedisti, vehementer placet.
|Incipit=Carmen quod dedisti, vehementer placet.
|Paratext_jn=Nein
|Paratext_jn=nein
|Gedicht_jn=Nein
|Regest_jn=nein
|Sprache=Latein
|Notizen=Verse in anderen Hessusausgaben suchen
|Handschrift=unbekannt
|Bearbeitungsstand=unkorrigiert
|Wiedervorlage=ja
|Bearbeiter=MH
|Bearbeiter=MH
|Wiedervorlage=Ja
|Bearbeitungsstand=unkorrigiert
}}
}}
=== Regest ===
Das Gedicht des Camerarius gefalle ihm sehr. Wenn Camerarius einverstanden sei, werde er es seinem eigenen hinzufügen und zwei von Camerarius verfasste Verse auf die folgende Weise verändern:
: Multaque cum praeclara tuae sint scripta Thaliae,
: Hoc et in iis aliquod nomen habere puta.
Denn das Wort "hoc" scheine ihm nicht richtig gekürzt zu werden, obwohl es dazu verschiedene Meinungen gebe. Camerarius solle aber Hessus' Urteil vertrauen, weil ja auch sonst Hesssus dem Urteil des Camerarius vertraue. Ansonsten finde freue er sich über das Gedicht und finde es höchst elegant. Lebewohl.
(Manuel Huth)

Version vom 21. November 2018, 18:02 Uhr



Diese Seite ist noch nicht bearbeitet und endkorrigiert.
Werksigle OCEp 0081
Zitation Hessus an Camerarius, 1518-1533, bearbeitet von Manuel Huth (21.11.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0081
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, De Helio Eobano Hesso, 1553
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. I5v
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Helius Eobanus Hessus
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Carmen quod dedisti, vehementer placet.
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? nein
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand unkorrigiert
Notizen Verse in anderen Hessusausgaben suchen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH
Gegengelesen von
Datumsstempel 21.11.2018
Werksigle OCEp 0081
Zitation Hessus an Camerarius, 1518-1533, bearbeitet von Manuel Huth (21.11.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0081
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, De Helio Eobano Hesso, 1553
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. I5v
Fremdbrief? nein
Absender Helius Eobanus Hessus
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Carmen quod dedisti, vehementer placet.
Regest vorhanden? nein
Paratext ? nein
Datumsstempel 21.11.2018

ACHTUNG KEIN DATUM GEFUNDEN



Regest

Das Gedicht des Camerarius gefalle ihm sehr. Wenn Camerarius einverstanden sei, werde er es seinem eigenen hinzufügen und zwei von Camerarius verfasste Verse auf die folgende Weise verändern:

Multaque cum praeclara tuae sint scripta Thaliae,
Hoc et in iis aliquod nomen habere puta.

Denn das Wort "hoc" scheine ihm nicht richtig gekürzt zu werden, obwohl es dazu verschiedene Meinungen gebe. Camerarius solle aber Hessus' Urteil vertrauen, weil ja auch sonst Hesssus dem Urteil des Camerarius vertraue. Ansonsten finde freue er sich über das Gedicht und finde es höchst elegant. Lebewohl.

(Manuel Huth)