Camerarius an Stigel, 07.08.1553: Unterschied zwischen den Versionen

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Fabricius möge nun das tun, worum Camerarius ihn neulich gebeten hatte (s. Anm.), da es nicht möglich sei, den Plan Stigels zu befolgen, es sei denn Stigel wolle ihn im Stich lassen, was Camerarius nicht glaube. Der Plan Stigels unterschied sich nicht von dem des Camerarius. Er hatte nämlich (mit der Publikation) jenes Werkes keine Anerkennung für seine Begabung gesucht, sondern eine Pflicht erfüllt. Aber er hätte sich, wie er glaubte, nicht mit Recht der Forderung derjenigen widersetzen können, deren Autorität Einiges Gewicht bei Camerarius habe. Aber er wenn er sich nicht irre, habe er die Sache dermaßen gemäßigt dargestellt, dass sich niemand über den Willen und die Absicht des Camerarius beklagen könne, es sei denn er wollte die Schriften des Camerarius schlecht und





Version vom 10. September 2018, 12:22 Uhr



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Werksigle OCEp 0795
Zitation Camerarius an Stigel, 07.08.1553, bearbeitet von Manuel Huth (10.09.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0795
Besitzende Institution Gotha, FB
Signatur, Blatt/Seite Chart. B 28, Bl. 196r (alt: 172)
Ausreifungsgrad Abschrift
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 426-427
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen Göttling 1858, S. 61, Nr. 5
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Johann Stigel
Datum
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum 07.07.(o.J.) (7. Id. VIlis.)
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Nunc vero necesse est te facere id
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? nein
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand unkorrigiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH
Gegengelesen von
Datumsstempel 10.09.2018
Werksigle OCEp 0795
Zitation Camerarius an Stigel, 07.08.1553, bearbeitet von Manuel Huth (10.09.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0795
Besitzende Institution Gotha, FB
Signatur, Blatt/Seite Chart. B 28, Bl. 196r (alt: 172)
Ausreifungsgrad Abschrift
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 426-427
Sonstige Editionen Göttling 1858, S. 61, Nr. 5
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Johann Stigel
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum 07.07.(o.J.) (7. Id. VIlis.)
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Nunc vero necesse est te facere id
Regest vorhanden? nein
Paratext ? nein
Datumsstempel 10.09.2018

ACHTUNG KEIN DATUM GEFUNDEN


Regest

Fabricius möge nun das tun, worum Camerarius ihn neulich gebeten hatte (s. Anm.), da es nicht möglich sei, den Plan Stigels zu befolgen, es sei denn Stigel wolle ihn im Stich lassen, was Camerarius nicht glaube. Der Plan Stigels unterschied sich nicht von dem des Camerarius. Er hatte nämlich (mit der Publikation) jenes Werkes keine Anerkennung für seine Begabung gesucht, sondern eine Pflicht erfüllt. Aber er hätte sich, wie er glaubte, nicht mit Recht der Forderung derjenigen widersetzen können, deren Autorität Einiges Gewicht bei Camerarius habe. Aber er wenn er sich nicht irre, habe er die Sache dermaßen gemäßigt dargestellt, dass sich niemand über den Willen und die Absicht des Camerarius beklagen könne, es sei denn er wollte die Schriften des Camerarius schlecht und


Camerarius habe den verstorbenen Fürsten (wohl Moritz von Sachsen) loben wollen


Lebewohl.

(Manuel Huth)