Benutzer: HIWI/Drafts: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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==Editionsprinzipien==
==Editionsprinzipien==
Camerarius' "Bedencken" liegt in zwei handschriftlichen Versionen mit den Signaturen [[Dresden, HStA]], Geheimer Rat 10024, Loc. 10328, Bl. 26r-35v (hier '''A''') und [[Dresden, SLUB]] Mscr.dresd.k.5, Bl. 118v-124v (hier '''B''') vor. Bei Manuskript '''A''' handelt es sich offenbar um eine offizielle Version des Dokuments: Die Schrift ist eine ordentliche Schreiberhand, die Unterschrift kann Camerarius' Hand zugeordnet werden, die Adresse findet sich auf einem separaten Blatt und das Dokument wurde offensichtlich (zum Transport) gefaltet. Die Schreiberhand von '''B''' ist dagegen individueller, die Adresse ist kaum vom Text abgehoben und das Anschreiben ist nicht vom Text des Gutachtens getrennt. Es handelt sich bei dem Dokument aller Wahrscheinlichkeit nach um eine spätere Kopie des offiziellen Dokuments. Beide Manuskripte weisen massive orthographische Unterschiede auf; inhaltlich sind sie dagegen identisch.<br>
Camerarius' "Bedencken" liegt in zwei handschriftlichen Versionen mit den Signaturen [[Dresden, HStA]], Geheimer Rat 10024, Loc. 10328, Bl. 26r-35v (hier '''A''') und [[Dresden, SLUB]], Mscr.dresd.k.5, Bl. 118v-124v (hier '''B''')<ref>Wird herangezogen [[Forschungsliteratur::Wendorf 1957]], S. 80.</ref> vor. Bei Manuskript '''A''' handelt es sich offenbar um die von Camerarius an den Kurfürsten [[Erwähnte Person::August (Sachsen)]] geschickte Version: Von Schreiberhand in Kanzleischrift verfasst, die Unterschrift kann Camerarius' Hand zugeordnet werden, die Adresse findet sich auf einer separaten Seite (Bl. 27v) und das Dokument wurde offensichtlich (zum Transport) gefaltet. Titel des Faszikels ist "Doctor [[Erwähnte Person::Georg Maior|Georgii Majors]] Antwort auf die Condemnation derer [[Erwähnte Körperschaft::Gnesiolutheraner|Flacianer]], It. Camerarii und [[Erwähnte Person::Alexander Alesius|Dr. Alesii]] Bedencken auf das Weimarische Buch et alia contra Flacianos Ao. 1559 - 1560, It. [[Erwähnte Person::Caspar Neefe|Dr. Caspar Nefens]] Erklärung in Religions-Sachen ao. 1571.
Die Schreiberhand von '''B''' ist dagegen individueller, die Adresse ist kaum vom Text abgehoben und das Anschreiben ist nicht vom Text des Gutachtens getrennt. Es handelt sich bei dem Dokument aller Wahrscheinlichkeit nach um eine spätere Kopie. Es ist Teil einer Sammelhandschrift mit dem Titel ''Varia opuscula theologica'', die im Jahr 1614 in [[Naumburg]] zusammengestellt wurde.<ref>Vgl. Innendeckel: Exlibris von M. Johann Bürger aus Naumburg; Widmung an seine Söhne vom 3.5.1615 auf Bl. 1*r.</ref> Beide Manuskripte weisen massive orthographische Unterschiede auf; inhaltlich sind sie dagegen identisch.<br>
Auf Basis dieser Erkenntnisse folgt die vorliegende Edition grundsätzlich der in '''A''' überlieferten Textgestalt; Abweichungen in '''B''' werden nur vereinzelt in Fußnoten angegeben, wo der Unterschied nennenswert erscheint. Dabei wird der Text von Manuskript '''A''' unter Auflösung von Ligaturen und frühneuzeitlichen Buchstabenformen so diplomatisch wie möglich wiedergegeben. Im einzelnen gilt:
Auf Basis dieser Erkenntnisse folgt die vorliegende Edition grundsätzlich der in '''A''' überlieferten Textgestalt; Abweichungen in '''B''' werden nur vereinzelt in Fußnoten angegeben, wo der Unterschied nennenswert erscheint. Dabei wird der Text von Manuskript '''A''' unter Auflösung von Ligaturen und frühneuzeitlichen Buchstabenformen so diplomatisch wie möglich wiedergegeben. Im einzelnen gilt:



Version vom 22. November 2023, 15:48 Uhr

Benutzer:HIWI/Notes

Editionsprinzipien

Camerarius' "Bedencken" liegt in zwei handschriftlichen Versionen mit den Signaturen Dresden, HStA, Geheimer Rat 10024, Loc. 10328, Bl. 26r-35v (hier A) und Dresden, SLUB, Mscr.dresd.k.5, Bl. 118v-124v (hier B)[1] vor. Bei Manuskript A handelt es sich offenbar um die von Camerarius an den Kurfürsten August (Sachsen) geschickte Version: Von Schreiberhand in Kanzleischrift verfasst, die Unterschrift kann Camerarius' Hand zugeordnet werden, die Adresse findet sich auf einer separaten Seite (Bl. 27v) und das Dokument wurde offensichtlich (zum Transport) gefaltet. Titel des Faszikels ist "Doctor Georgii Majors Antwort auf die Condemnation derer Flacianer, It. Camerarii und Dr. Alesii Bedencken auf das Weimarische Buch et alia contra Flacianos Ao. 1559 - 1560, It. Dr. Caspar Nefens Erklärung in Religions-Sachen ao. 1571. Die Schreiberhand von B ist dagegen individueller, die Adresse ist kaum vom Text abgehoben und das Anschreiben ist nicht vom Text des Gutachtens getrennt. Es handelt sich bei dem Dokument aller Wahrscheinlichkeit nach um eine spätere Kopie. Es ist Teil einer Sammelhandschrift mit dem Titel Varia opuscula theologica, die im Jahr 1614 in Naumburg zusammengestellt wurde.[2] Beide Manuskripte weisen massive orthographische Unterschiede auf; inhaltlich sind sie dagegen identisch.
Auf Basis dieser Erkenntnisse folgt die vorliegende Edition grundsätzlich der in A überlieferten Textgestalt; Abweichungen in B werden nur vereinzelt in Fußnoten angegeben, wo der Unterschied nennenswert erscheint. Dabei wird der Text von Manuskript A unter Auflösung von Ligaturen und frühneuzeitlichen Buchstabenformen so diplomatisch wie möglich wiedergegeben. Im einzelnen gilt:

  • Die Unterscheidung von u und v wurde unverändert übernommen. Die Unterscheidung von i und j wurde dagegen zugunsten von i aufhoben.
  • Langes ſ und rundes s wurden beide als s wiedergegeben, entsprechend auch ſſ und ss beide als ss; ß dagegen wurde beibehalten, alle anderen potenziell auftretenden Ligaturen wurden aufgelöst.
  • Im Manuskript superskribiertes e steht, wo vorhanden, adskribiert.
  • Groß- und Kleinschreibung, Doppelt- und Einfach- sowie Getrenntschreibung wurden unverändert übernommen.
  • Die Interpunktion wurde weitestgehend unverändert übernommen; zwischen Hauptsätzen wurden fehlende Punkte ergänzt.
  • Löschungen im Original?? (Durchgestrichen geht im Wiki nicht)


Evtl. andere Prinzipien im Lateinische (u/v)???

Anmerkungen

  1. Wird herangezogen Wendorf 1957, S. 80.
  2. Vgl. Innendeckel: Exlibris von M. Johann Bürger aus Naumburg; Widmung an seine Söhne vom 3.5.1615 auf Bl. 1*r.

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