Camerarius an Crispinus, 10.03.15XX: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Interne Bemerkung === [[Kategorie:Notiz]] Zum Inhalt: Camerarius habe Cr.'s Brief von dem Boten erhalten. Camerarius habe dem Boten nun diesen Brief mitgegeben. Den lt. Crispinus schon vor Jahren verschickten Brief habe Camerarius nicht erhalten. Und auch Philipp Melanchthon habe ihm nichts über das Buch des Mutianus erzählt. Camerarius wolle sich aber darum kümmern, das Buch in die Hände zu bekommen, um nach Rücksprache mit Melanchthon den Ruhm des Mutianus zu fördern. Auch wenn Camerarius wisse, dass Mutianus dieses Buch niemals veröffentlichen wollte, und sich sehr über die Veröffentlichung selbst eines Epigramm geärgert habe, obwohl dies ein ausgefeiltes und sehr gutes Gedicht gewesen sei. Nun aber dürften sie nicht seine Wünsche berücksichten, sondern seinen Ruhm und die Mehrung der res literaria. Dies habe Camerarius auf den Brief des Crispinus schreiben wollen. Lebewohl.... > MBW 2006, 2072 und 3189: es handelt sich wohl um ein rhetorisches Werk
=== Regest ===
 
Camerarius habe den (letzen) Brief des Crispinus von dem Boten erhalten und ihm seinen eigenen mitgegeben.
 
Nicht erhalten habe er hingegen den Brief (über das Buch Konrad Mutians), der ihm lt. Crispinus schon vor einigen Jahren geschickt worden sei. Und auch Philipp Melanchthon habe ihm nichts über das Buch Mutians berichtet. Camerarius wolle zusehen, dass er es in die Hände bekomme, um nach Rücksprache mit Melanchthon das Andenken an Mutian (durch eine Edition dieses Werkes) zu fördern, auch wenn er wisse, dass Mutian seine Schriften niemals veröffentlichen wollte und sich sogar über die Edition eines Epigramm geärgert habe, das durchaus ausgefeilt und sehr gut gelungen war. Nun aber dürften sie nicht (so sehr) die Wünsche Mutians berücksichten, als vielmehr seinen Ruhm und die Förderung der Wissenschaft. Dies habe Camerarius auf den Brief des Crispinus schreiben wollen.
 
Lebewohl. Versicherung der Dienstbeflissenheit.
=== Anmerkungen ===
Zur Datierung:
* Am 11.3.1538 nimmt Crispinus Kontakt mit Melanchthon wegen der Rhetorik Mutians auf. Am 1.8.1538 bekundet Melanchthon seine Absicht, das Werk an Camerarius zur Überarbeitung zu senden (vgl. MBW – Regesten online, Nr. 2006, 2072). Wenn Camerarius nun tatsächlich bereits vor Jahren ein Schreiben Crispins hätte erhalten sollen und dieser sich wegen der Veröffentlichung zunächst an Melanchthon gewandt hatte, ergibt sich 1540 als frühestmögliches Abfassungsjahr.
* Am 8.3.1543 befindet sich das Manuskript bereits im Besitz Melanchthons, der es jedoch nicht mehr finden kann (vgl. MBW – Regesten online, Nr. 3189). Der Brief des Camerarius kann also spätestens am 10.3.1542 verfasst worden sein.
* "das Buch Konrad Mutians": Es handelt sich um ein unveröffentlichtes, rhetorisches Werk.
 
=== Literaturverzeichnis und weiterführende Links ===
* MBW – Regesten online, Nr. 2006, 2072 und 3189.
 
Anmerkungen (intern)
 
    Schlagwort "Edition" ergänzen

Version vom 23. Mai 2017, 16:24 Uhr



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Werksigle OCEp 218
Zitation Camerarius an Crispinus, 10.03.15XX, bearbeitet von Manuel Huth (23.05.2017), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_218
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1561
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. E1v-E2r
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Leonhard Crispinus
Datum
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum 10.03.(o.J.) (VI. Id. Martii die aequinoctiali) - Nach Tod von Mutian (1526) verfasst
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Literas tuas accepi quas tabellarius cui has dedimus attulit, illas autem
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register
Handschrift
Bearbeitungsstand unkorrigiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH
Gegengelesen von
Datumsstempel 23.05.2017
Werksigle OCEp 218
Zitation Camerarius an Crispinus, 10.03.15XX, bearbeitet von Manuel Huth (23.05.2017), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_218
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1561
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. E1v-E2r
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Leonhard Crispinus
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum 10.03.(o.J.) (VI. Id. Martii die aequinoctiali) - Nach Tod von Mutian (1526) verfasst
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Literas tuas accepi quas tabellarius cui has dedimus attulit, illas autem
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Datumsstempel 23.05.2017

ACHTUNG KEIN DATUM GEFUNDEN


Regest

Camerarius habe den (letzen) Brief des Crispinus von dem Boten erhalten und ihm seinen eigenen mitgegeben.

Nicht erhalten habe er hingegen den Brief (über das Buch Konrad Mutians), der ihm lt. Crispinus schon vor einigen Jahren geschickt worden sei. Und auch Philipp Melanchthon habe ihm nichts über das Buch Mutians berichtet. Camerarius wolle zusehen, dass er es in die Hände bekomme, um nach Rücksprache mit Melanchthon das Andenken an Mutian (durch eine Edition dieses Werkes) zu fördern, auch wenn er wisse, dass Mutian seine Schriften niemals veröffentlichen wollte und sich sogar über die Edition eines Epigramm geärgert habe, das durchaus ausgefeilt und sehr gut gelungen war. Nun aber dürften sie nicht (so sehr) die Wünsche Mutians berücksichten, als vielmehr seinen Ruhm und die Förderung der Wissenschaft. Dies habe Camerarius auf den Brief des Crispinus schreiben wollen.

Lebewohl. Versicherung der Dienstbeflissenheit.

Anmerkungen

Zur Datierung:

  • Am 11.3.1538 nimmt Crispinus Kontakt mit Melanchthon wegen der Rhetorik Mutians auf. Am 1.8.1538 bekundet Melanchthon seine Absicht, das Werk an Camerarius zur Überarbeitung zu senden (vgl. MBW – Regesten online, Nr. 2006, 2072). Wenn Camerarius nun tatsächlich bereits vor Jahren ein Schreiben Crispins hätte erhalten sollen und dieser sich wegen der Veröffentlichung zunächst an Melanchthon gewandt hatte, ergibt sich 1540 als frühestmögliches Abfassungsjahr.
  • Am 8.3.1543 befindet sich das Manuskript bereits im Besitz Melanchthons, der es jedoch nicht mehr finden kann (vgl. MBW – Regesten online, Nr. 3189). Der Brief des Camerarius kann also spätestens am 10.3.1542 verfasst worden sein.
  • "das Buch Konrad Mutians": Es handelt sich um ein unveröffentlichtes, rhetorisches Werk.

Literaturverzeichnis und weiterführende Links

  • MBW – Regesten online, Nr. 2006, 2072 und 3189.

Anmerkungen (intern)

   Schlagwort "Edition" ergänzen