Camerarius an Leonhart Fuchs, 27.07.1551: Unterschied zwischen den Versionen
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Wenn F. ihn auch habe wissen lassen, daß er ihr (d.h. der Anhänger Melanchthons) heftiges Vorgehen gegen jene Leute (die Anhänger des [[Erwähnte Person::Andreas Osiander]]; im Druck zu ''isti N. N.'' anonymisiert) nicht gutheiße, so freue C. daran doch, daß F. dies schon habe kommen sehen. Wenn er aber diesen wilden Menschen besser kennte und wüßte, zu welcher Unruhestifterei er in der Lage sei, so hätte er das (lange) Schweigen von C.s Partei eher getadelt und diesen noch zum Handeln angetrieben. Da also C. die Beweggründe F.s nicht recht klar seien, verzichte er auch auf eine Verteidigung der eigenen Position, lege aber gegenüber dem hochgeschätzten und wahrheitsliebenden F. Wert auf die Feststellung, daß er, auch selbst kein leichtfertiger Mann - und das wisse F. -, nichts getan habe, was auch nur den mindesten Tadel verdient habe. Wenn das andere anders sähen, sei es ihre Sache. Seine Partei könne ihr Handeln vor Gott und den Gutwilligen verteidigen, und das sei ihr genug. | Wenn F. ihn auch habe wissen lassen, daß er ihr (d.h. der Anhänger Melanchthons) heftiges Vorgehen gegen jene Leute (die Anhänger des [[Erwähnte Person::Andreas Osiander]]; im Druck zu ''isti N. N.'' anonymisiert) nicht gutheiße, so freue C. daran doch, daß F. dies schon habe kommen sehen. Wenn er aber diesen wilden Menschen besser kennte und wüßte, zu welcher Unruhestifterei er in der Lage sei, so hätte er das (lange) Schweigen von C.s Partei eher getadelt und diesen noch zum Handeln angetrieben. Da also C. die Beweggründe F.s nicht recht klar seien, verzichte er auch auf eine Verteidigung der eigenen Position, lege aber gegenüber dem hochgeschätzten und wahrheitsliebenden F. Wert auf die Feststellung, daß er, auch selbst kein leichtfertiger Mann - und das wisse F. -, nichts getan habe, was auch nur den mindesten Tadel verdient habe. Wenn das andere anders sähen, sei es ihre Sache. Seine Partei könne ihr Handeln vor Gott und den Gutwilligen verteidigen, und das sei ihr genug. | ||
Version vom 30. Januar 2021, 15:00 Uhr
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kein passender Brief gefunden |
Werksigle | OCEp 0745 |
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Zitation | Camerarius an Leonhart Fuchs, 27.07.1551, bearbeitet von Manuel Huth und Ulrich Schlegelmilch (30.01.2021), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0745 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 339-340 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Leonhart Fuchs |
Datum | |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | 27.07.(o.J.) (6. Calend. VIlis); der Terminus ante quem ergibt sich aus Fuchs' Sterbetag, dem 10.5.1566 |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | 1565/07/27 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | Tübingen |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quod scripsisti non placere tibi ut contra istos |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Polemik; Politische Neuigkeiten |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | validiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:US |
Gegengelesen von | Benutzer:US |
Datumsstempel | 30.01.2021 |
Werksigle | OCEp 0745 |
---|---|
Zitation | Camerarius an Leonhart Fuchs, 27.07.1551, bearbeitet von Manuel Huth und Ulrich Schlegelmilch (30.01.2021), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0745 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 339-340 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Leonhart Fuchs |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | 27.07.(o.J.) (6. Calend. VIlis); der Terminus ante quem ergibt sich aus Fuchs' Sterbetag, dem 10.5.1566 |
Unscharfes Datum Ende | 1565/07/27 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | Tübingen |
Gedicht? | nein |
Incipit | Quod scripsisti non placere tibi ut contra istos |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Polemik; Politische Neuigkeiten |
Datumsstempel | 30.01.2021 |
Regest
Wenn F. ihn auch habe wissen lassen, daß er ihr (d.h. der Anhänger Melanchthons) heftiges Vorgehen gegen jene Leute (die Anhänger des Andreas Osiander; im Druck zu isti N. N. anonymisiert) nicht gutheiße, so freue C. daran doch, daß F. dies schon habe kommen sehen. Wenn er aber diesen wilden Menschen besser kennte und wüßte, zu welcher Unruhestifterei er in der Lage sei, so hätte er das (lange) Schweigen von C.s Partei eher getadelt und diesen noch zum Handeln angetrieben. Da also C. die Beweggründe F.s nicht recht klar seien, verzichte er auch auf eine Verteidigung der eigenen Position, lege aber gegenüber dem hochgeschätzten und wahrheitsliebenden F. Wert auf die Feststellung, daß er, auch selbst kein leichtfertiger Mann - und das wisse F. -, nichts getan habe, was auch nur den mindesten Tadel verdient habe. Wenn das andere anders sähen, sei es ihre Sache. Seine Partei könne ihr Handeln vor Gott und den Gutwilligen verteidigen, und das sei ihr genug.
Über den Krieg im Nachbarland habe man gehört, daß eine Einigung in Sicht sei, doch nun säßen die Verhandlungen fest. Außer den allgemein bekannten Gerüchten erfahre C. allerdings nichts weiter; er wisse nur, daß Mühsal und Angst umgingen, und daß Belagerer und Belagerte Not litten.
(Ulrich Schlegelmilch)
Literatur und weiterführende Links
- http://www.aerztebriefe.de/id/00005432 (Datensatz und Regest)