Cruciger an Camerarius, 05.06.1543: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Eine Synopse von Handschrift und Druck befindet sich im Exemplar von Nikolaus Müller, vgl. [https://doi.org/10.11588/diglit.37336#0947].
=== Anmerkungen zur Datierung ===
Das ''Corpus Reformatorum'' ordnet den Brief unter dem Jahr 1543 ein, wohl weil er zusammen mit einem weiteren Brief Crucigers innerhalb der von Camerarius herausgegebenen Edition umgeben von anderen Briefen ist, die aus dem Jahr 1543 stammen. Zudem wird erwähnt, dass [[John Rogers]] bereits einige Jahre in [[Universität (Wittenberg)|Wittenberg]] studiert habe. Da Rogers sich 1540 immatrikuliert hatte und bis 1543 in Wittenberg blieb, ist die Datierung plausibel.


=== Regest ===
=== Regest ===
Als Cruciger mit seinem Vater (Georg Kreuziger) (nach Halle) gekommen war, habe er einen von Philipp Melanchthon|Philipp (Melanchthon) verfassten Brief von dem Johannes Anglus erhalten, der einige Jahre an ihrer Universität (Wittenberg)|Universität (in Wittenberg) verbracht habe. Da er auch einen Brief (Melanchthons) für Camerarius hatte, habe er diesen einem Mitbürger des Camerarius (Peter Gengenbach), dem Ehemann der (Kunigunde) Gengenbach übergeben. Cruciger habe dem Brief noch eine Abschrift des Briefes von Melanchthon an ihn selbst mitgegeben, der etwas umfangreicher war als der Brief an Camerarius. (Dies habe er deswegen feststellen könne, weil) Justus Jonas|(Justus) Jonas das Siegel des (von Melanchthon) an Camerarius geschriebenen Briefes erbrochen hatte. Jonas entschuldige sich dafür und lasse Camerarius grüßen.
Als Cruciger mit seinem Vater ([[Erwähnte Person::Georg Kreuziger]]) (nach Halle) gekommen war, habe er einen von [[Erwähnte Person::Philipp Melanchthon|Philipp (Melanchthon)]] verfassten Brief ([https://melanchthon.hadw-bw.de/regesten.html MBW - Regesten online], Nr. 3250) von dem Engländer John (sc. [[Erwähnte Person::John Rogers]]) erhalten, der einige Jahre an ihrer [[Erwähnte Körperschaft::Universität (Wittenberg)|Universität (in Wittenberg)]] verbracht habe. Da er auch einen Brief ([[Briefpartner::Philipp Melanchthon|Melanchthons]]) für Camerarius ([https://melanchthon.hadw-bw.de/regesten.html MBW - Regesten online], Nr. 3249) hatte, habe er diesen einem Mitbürger des Camerarius ([[Erwähnte Person::Unbekannt]]), dem Ehemann der [[Erwähnte Person::Kunigunde Gengenbach|(Kunigunde) Gengenbach]] übergeben. Cruciger habe dem Brief noch eine Abschrift des von Melanchthon an ihn verfassten Briefes selbst mitgegeben, der etwas umfangreicher war als der Brief an Camerarius. (Dies habe er deswegen feststellen können, weil) [[Erwähnte Person::Justus Jonas|(Justus) Jonas]] das Siegel des (von Melanchthon) an Camerarius geschriebenen Briefes erbrochen hatte. Jonas entschuldige sich dafür und lasse Camerarius grüßen.


Cruciger stehe im Begriff abzureisen und habe Gäste, als er dies schreibe und bitte um Verzeihung für die Kürze des Briefes.
Während er dies schreibe, stehe Cruciger schon im Begriff abzureisen und befinde sich außerdem unter Gästen. Er bitte um Verzeihung für die Kürze des Briefes.


Segenswunsch und Gruß an die gemeinsamen Freunde, denen er die Schriften Philipps zeigen möchte.
Segenswunsch und Gruß an die gemeinsamen Freunde, denen er die Briefe Philipps zeigen möge.


Bitte, Camerarius möge ihm baldmöglichst die Verse schicken, mit denen er auf die absurde Anschuldigung der tres Martini (s. Anm.) geantwortet habe. Cruciger habe schändlicherweise vergessen, ihn zuvor direkt danach zu fragen.
Bitte, Camerarius möge ihm baldmöglichst die Verse schicken, mit denen er auf die absurde Anschuldigung der ''tres Martini'' (s. Anm.) geantwortet habe. Cruciger habe schändlicherweise vergessen, ihn zuvor direkt danach zu fragen.


(Michael Pöschmann / Manuel Huth)
(Michael Pöschmann / Manuel Huth)


=== Anmerkungen ===
=== Anmerkungen ===
* tres Martini: lt. CR Martin Luther, Martin Bucer und der Heilige Martin.
* ''tres Martini'': lt. [[CR V]], Sp. 117 handelt es sich um [[Erwähnte Person::Martin Luther]], [[Erwähnte Person::Martin Bucer]] und vermutlich den heiligen Martin. Letzterer scheint unplausibel; wahrscheinlicher handelt es sich um Martin von Rossem. Vgl. J. V. Pollet: Martin Bucer, Tome II. Documents. Leiden 1985, S. 156 und 158 (Hinweis von Torsten Woitkowitz).

Aktuelle Version vom 8. Dezember 2023, 14:13 Uhr



Chronologisch vorhergehende Briefe
Briefe mit demselben Datum
Chronologisch folgende Briefe
kein passender Brief gefunden
 Briefdatum
Cruciger an Camerarius, 05.06.15431543 JL
 Briefdatum
Cruciger an Camerarius, 30.06.154330 Juni 1543 JL
Werksigle OCEp 1863
Zitation Cruciger an Camerarius, 05.06.1543, bearbeitet von Manuel Huth, Michael Pöschmann und Vinzenz Gottlieb (08.12.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1863
Besitzende Institution Rom, BAV
Signatur, Blatt/Seite Cod. Chis. J VIII 293 oder 294
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Melanchthon, Epistolae ad Camerarium, 1569
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 432
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen CR V, Sp. 116-117, Nr. 2711
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Caspar Cruciger
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum 1543
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum ermitteltes Jahr lt. CR; s. Anm.
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Halle
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Cum huc venissem comitatus parentem
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand validiert
Notizen [[Notizen::VG (Diskussion) 10:32, 6. Jun. 2023 (CEST) Ehemann der Kunigunde Gengenbach: Auch Unbekannt geändert. Peter Gengenbach war am 30.1.1540 gestorben, vgl. [1]]]
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH; Benutzer:HIWI4; Benutzer:VG
Gegengelesen von Benutzer:US
Datumsstempel 8.12.2023
Werksigle OCEp 1863
Zitation Cruciger an Camerarius, 05.06.1543, bearbeitet von Manuel Huth, Michael Pöschmann und Vinzenz Gottlieb (08.12.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1863
Besitzende Institution Rom, BAV
Signatur, Blatt/Seite Cod. Chis. J VIII 293 oder 294
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Melanchthon, Epistolae ad Camerarium, 1569
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 432
Sonstige Editionen CR V, Sp. 116-117, Nr. 2711
Fremdbrief? nein
Absender Caspar Cruciger
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum 1543
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum ermitteltes Jahr lt. CR; s. Anm.
Sprache Latein
Entstehungsort Halle
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Cum huc venissem comitatus parentem
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Datumsstempel 8.12.2023


Eine Synopse von Handschrift und Druck befindet sich im Exemplar von Nikolaus Müller, vgl. [2].

Anmerkungen zur Datierung

Das Corpus Reformatorum ordnet den Brief unter dem Jahr 1543 ein, wohl weil er zusammen mit einem weiteren Brief Crucigers innerhalb der von Camerarius herausgegebenen Edition umgeben von anderen Briefen ist, die aus dem Jahr 1543 stammen. Zudem wird erwähnt, dass John Rogers bereits einige Jahre in Wittenberg studiert habe. Da Rogers sich 1540 immatrikuliert hatte und bis 1543 in Wittenberg blieb, ist die Datierung plausibel.

Regest

Als Cruciger mit seinem Vater (Georg Kreuziger) (nach Halle) gekommen war, habe er einen von Philipp (Melanchthon) verfassten Brief (MBW - Regesten online, Nr. 3250) von dem Engländer John (sc. John Rogers) erhalten, der einige Jahre an ihrer Universität (in Wittenberg) verbracht habe. Da er auch einen Brief (Melanchthons) für Camerarius (MBW - Regesten online, Nr. 3249) hatte, habe er diesen einem Mitbürger des Camerarius (Unbekannt), dem Ehemann der (Kunigunde) Gengenbach übergeben. Cruciger habe dem Brief noch eine Abschrift des von Melanchthon an ihn verfassten Briefes selbst mitgegeben, der etwas umfangreicher war als der Brief an Camerarius. (Dies habe er deswegen feststellen können, weil) (Justus) Jonas das Siegel des (von Melanchthon) an Camerarius geschriebenen Briefes erbrochen hatte. Jonas entschuldige sich dafür und lasse Camerarius grüßen.

Während er dies schreibe, stehe Cruciger schon im Begriff abzureisen und befinde sich außerdem unter Gästen. Er bitte um Verzeihung für die Kürze des Briefes.

Segenswunsch und Gruß an die gemeinsamen Freunde, denen er die Briefe Philipps zeigen möge.

Bitte, Camerarius möge ihm baldmöglichst die Verse schicken, mit denen er auf die absurde Anschuldigung der tres Martini (s. Anm.) geantwortet habe. Cruciger habe schändlicherweise vergessen, ihn zuvor direkt danach zu fragen.

(Michael Pöschmann / Manuel Huth)

Anmerkungen

  • tres Martini: lt. CR V, Sp. 117 handelt es sich um Martin Luther, Martin Bucer und vermutlich den heiligen Martin. Letzterer scheint unplausibel; wahrscheinlicher handelt es sich um Martin von Rossem. Vgl. J. V. Pollet: Martin Bucer, Tome II. Documents. Leiden 1985, S. 156 und 158 (Hinweis von Torsten Woitkowitz).