Grynäus an Camerarius, nach dem 13.05.1531: Unterschied zwischen den Versionen
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Camerarius solle aber acht geben, dass nun, wo man das Buch (unklar) plötzlich einem anderen (zum Edieren?) übergeben habe, dass seine bisher geleistete Arbeit nicht umsonst gewesen sei. | Camerarius solle aber acht geben, dass nun, wo man das Buch (unklar) plötzlich einem anderen (zum Edieren?) übergeben habe, dass seine bisher geleistete Arbeit nicht umsonst gewesen sei. | ||
Grynäus nehme die Stellung ## gern an und werde sie so gut er könne | Grynäus nehme die Stellung ## gern an und werde sie ausfüllen, so gut er es könne. Freilich werde er mit der nötigen Sorgfalt bei einem dem Volk unbekannten Werk verfahren, dessen Autor nicht mehr am Leben sei. Man habe es ihm überlassen und ihn nicht darum bitten müssen, das, was vom Werk dieses Autors übrig war, wiederherzustellen und | ||
Alles Weitere könne er kaum weiter ausführen, nur so viel, dass er hoffe, dass die Ihrigen nicht unbesonnen einen Krieg begännen, außer wenn das κυνηγετικὸν στέμμα (gemeint ist Fürst [[Erwähnte Person::Ulrich (Württemberg)|Ulrich von Württemberg]]) gewaltsam vorgehen werde (gemeint sind lt. Handschrift die Versuche, seine Herrschaft wiederherzustellen). Er wisse aber nicht, ob das geschehen werde. Sollte es aber doch geschehen, werde das schon ein großes Ereignis sein. Aber ihm gefalle die Regel es Camerarius, das loszulassen, was draußen sei. Soviel zur Situation (in [[Erwähnter Ort::Basel]]). | Alles Weitere könne er kaum weiter ausführen, nur so viel, dass er hoffe, dass die Ihrigen nicht unbesonnen einen Krieg begännen, außer wenn das κυνηγετικὸν στέμμα (gemeint ist Fürst [[Erwähnte Person::Ulrich (Württemberg)|Ulrich von Württemberg]]) gewaltsam vorgehen werde (gemeint sind lt. Handschrift die Versuche, seine Herrschaft wiederherzustellen). Er wisse aber nicht, ob das geschehen werde. Sollte es aber doch geschehen, werde das schon ein großes Ereignis sein. Aber ihm gefalle die Regel es Camerarius, das loszulassen, was draußen sei. Soviel zur Situation (in [[Erwähnter Ort::Basel]]). |
Version vom 29. Oktober 2018, 14:05 Uhr
kein passender Brief gefunden |
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Werksigle | OCEp 0280 |
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Zitation | Grynäus an Camerarius, nach dem 13.05.1531, bearbeitet von Ulrich Schlegelmilch und Manuel Huth (29.10.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0280 |
Besitzende Institution | München, BSB |
Signatur, Blatt/Seite | Clm 10357, Nr. 54 |
Ausreifungsgrad | Original |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae Eobani, 1561 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. L6r/v |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Simon Grynäus |
Empfänger | Joachim Camerarius I. |
Datum | |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | o.D.; ermitteltes Datum: zwischen 1531 und 1534; s. Hinweise zur Datierung |
Unscharfes Datum Beginn | 1531 |
Unscharfes Datum Ende | 1534 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Gratias habeo tibi cum meo tum studiosorum nomine |
Link zur Handschrift | http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0010/bsb00103462/images/ |
Regest vorhanden? | nein |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Briefe/Parallelüberlieferung; Briefe/Redaktionelle Überarbeitung; Politische Neuigkeiten |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | unkorrigiert |
Notizen | Seitennamen ändern |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:US; Benutzer:MH |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 29.10.2018 |
Werksigle | OCEp 0280 |
---|---|
Zitation | Grynäus an Camerarius, nach dem 13.05.1531, bearbeitet von Ulrich Schlegelmilch und Manuel Huth (29.10.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0280 |
Besitzende Institution | München, BSB |
Signatur, Blatt/Seite | Clm 10357, Nr. 54 |
Ausreifungsgrad | Original |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae Eobani, 1561 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. L6r/v |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Simon Grynäus |
Empfänger | Joachim Camerarius I. |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | o.D.; ermitteltes Datum: zwischen 1531 und 1534; s. Hinweise zur Datierung |
Unscharfes Datum Beginn | 1531 |
Unscharfes Datum Ende | 1534 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | o.O. |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Gratias habeo tibi cum meo tum studiosorum nomine |
Link zur Handschrift | http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0010/bsb00103462/images/ |
Regest vorhanden? | nein |
Paratext ? | nein |
Register | Briefe/Parallelüberlieferung; Briefe/Redaktionelle Überarbeitung; Politische Neuigkeiten |
Datumsstempel | 29.10.2018 |
Hinweise zur Datierung
- Terminus ante quem: Aus dem handschriftlichen Brief geht hervor, dass Ulrich von Württemberg seine Herrschaft noch nicht wiederhergestellt hatte, d.h. der Brief kann spätestens 1534 geschrieben worden sein.
- Terminus post quem: ##
Regest
Grynäus bedanke sich in seinem Namen und im Namen der Gelehrten für den schönen Dienst, den er ihnen erwiesen habe.
Camerarius solle aber acht geben, dass nun, wo man das Buch (unklar) plötzlich einem anderen (zum Edieren?) übergeben habe, dass seine bisher geleistete Arbeit nicht umsonst gewesen sei.
Grynäus nehme die Stellung ## gern an und werde sie ausfüllen, so gut er es könne. Freilich werde er mit der nötigen Sorgfalt bei einem dem Volk unbekannten Werk verfahren, dessen Autor nicht mehr am Leben sei. Man habe es ihm überlassen und ihn nicht darum bitten müssen, das, was vom Werk dieses Autors übrig war, wiederherzustellen und
Alles Weitere könne er kaum weiter ausführen, nur so viel, dass er hoffe, dass die Ihrigen nicht unbesonnen einen Krieg begännen, außer wenn das κυνηγετικὸν στέμμα (gemeint ist Fürst Ulrich von Württemberg) gewaltsam vorgehen werde (gemeint sind lt. Handschrift die Versuche, seine Herrschaft wiederherzustellen). Er wisse aber nicht, ob das geschehen werde. Sollte es aber doch geschehen, werde das schon ein großes Ereignis sein. Aber ihm gefalle die Regel es Camerarius, das loszulassen, was draußen sei. Soviel zur Situation (in Basel).
Grynäus habe alle Werke des Aristoteles## in einer eleganten Schrift nach der Vorlage der Aldine gedruckt, die aber vermutlich beinahe zum Wert ehemaligen Wert eines Goldstater (i.e. teuer) erwerben könne, auch wenn alle Werke nur zwei kleine Bücher umfassten.
Er habe den (Basler) Druckern gehorcht und versucht, die Viten Plutarchs gründlicher mit der griechischen Handschrift zu vergleichen, aber es sei ein gewaltiger Arbeitsaufwand. Er habe beinahe noch keinen Text gesehen, der so verstümmelt und entstellt sei. Zahllose Fehler habe er korrigieren müssen. Deshalb werde der lateinische Plutarch## mit Verbesserungen an mehr als 1000 Stellen erscheinen.
Es stehe ungewiss um seine Gesundheit. Alles Weitere sei in Ordnung. Lebewohl.
(Manuel Huth)