Camerarius an Stigel, 07.08.1553: Unterschied zwischen den Versionen
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Fabricius möge nun das tun, worum Camerarius ihn neulich gebeten hatte (s. Anm.), da es nicht möglich sei, den Plan Stigels zu befolgen, es sei denn Stigel wolle ihn im Stich lassen, was Camerarius nicht glaube. Der Plan Stigels unterschied sich nicht von dem des Camerarius. Er hatte nämlich (mit der Publikation) jenes Werkes keine Anerkennung für seine Begabung gesucht, sondern eine Pflicht erfüllt. Aber er hätte sich, wie er glaubte, nicht mit Recht der Forderung derjenigen widersetzen können, deren Autorität Einiges Gewicht bei Camerarius habe. Aber er wenn er sich nicht irre, habe er die Sache dermaßen gemäßigt dargestellt, dass sich niemand über den Willen und die Absicht des Camerarius beklagen könne, es sei denn er wollte die Schriften des Camerarius schlecht und | Fabricius möge nun das tun, worum Camerarius ihn neulich gebeten hatte (s. Anm.), da es nicht möglich sei, den Plan Stigels zu befolgen, es sei denn Stigel wolle ihn im Stich lassen, was Camerarius nicht glaube. Der Plan Stigels unterschied sich nicht von dem des Camerarius. Er hatte nämlich (mit der Publikation) jenes Werkes keine Anerkennung für seine Begabung gesucht, sondern eine Pflicht erfüllt. Aber er hätte sich, wie er glaubte, nicht mit Recht der Forderung derjenigen widersetzen können, deren Autorität Einiges Gewicht bei Camerarius habe. Aber er wenn er sich nicht irre, habe er die Sache dermaßen gemäßigt dargestellt, dass sich niemand über den Willen und die Absicht des Camerarius beklagen könne, es sei denn er wollte die Schriften des Camerarius schlecht und | ||
Version vom 10. September 2018, 18:59 Uhr
Werksigle | OCEp 0795 |
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Zitation | Camerarius an Stigel, 07.08.1553, bearbeitet von Manuel Huth (10.09.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0795 |
Besitzende Institution | Gotha, FB |
Signatur, Blatt/Seite | Chart. B 28, Bl. 196r (alt: 172) |
Ausreifungsgrad | Abschrift |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 426-427 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | Göttling 1858, S. 61, Nr. 5 |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johann Stigel |
Datum | |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | 07.07.(o.J.) (7. Id. VIlis.) |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Nunc vero necesse est te facere id |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | nein |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | unkorrigiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 10.09.2018 |
Werksigle | OCEp 0795 |
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Zitation | Camerarius an Stigel, 07.08.1553, bearbeitet von Manuel Huth (10.09.2018), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0795 |
Besitzende Institution | Gotha, FB |
Signatur, Blatt/Seite | Chart. B 28, Bl. 196r (alt: 172) |
Ausreifungsgrad | Abschrift |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 426-427 |
Sonstige Editionen | Göttling 1858, S. 61, Nr. 5 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Johann Stigel |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | 07.07.(o.J.) (7. Id. VIlis.) |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Nunc vero necesse est te facere id |
Regest vorhanden? | nein |
Paratext ? | nein |
Datumsstempel | 10.09.2018 |
ACHTUNG KEIN DATUM GEFUNDEN
Regest (gerade in Arbeit)
Fabricius möge nun das tun, worum Camerarius ihn neulich gebeten hatte (s. Anm.), da es nicht möglich sei, den Plan Stigels zu befolgen, es sei denn Stigel wolle ihn im Stich lassen, was Camerarius nicht glaube. Der Plan Stigels unterschied sich nicht von dem des Camerarius. Er hatte nämlich (mit der Publikation) jenes Werkes keine Anerkennung für seine Begabung gesucht, sondern eine Pflicht erfüllt. Aber er hätte sich, wie er glaubte, nicht mit Recht der Forderung derjenigen widersetzen können, deren Autorität Einiges Gewicht bei Camerarius habe. Aber er wenn er sich nicht irre, habe er die Sache dermaßen gemäßigt dargestellt, dass sich niemand über den Willen und die Absicht des Camerarius beklagen könne, es sei denn er wollte die Schriften des Camerarius schlecht und
Camerarius habe den verstorbenen Fürsten (wohl Moritz von Sachsen) loben wollen
Lebewohl.
(Manuel Huth)