Camerarius an Erasmus, 30.09.1524: Unterschied zwischen den Versionen
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Camerarius füchte allerdings, dass | Camerarius füchte allerdings, dass Erasmus nicht länger gut von Camerarius denke. Daran seien einige Männer schuld, die den Brief [[Erwähnte Person::Martin Luther|(Martin) Luthers]] und den des Erasmus veröffentlichten (s. Anm.). Luther tue das Leid. Melanchthon und Camerarius klagten über diesen Umstand. | ||
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Distanziert sich von solchen Praktiken | Distanziert sich von solchen Praktiken | ||
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Auch das Siegel des Briefes von Luther sei intakt gewesen. Und er schwöre, dass auch Luther einen versiegelten Brief gesehen habe. | Auch das Siegel des Briefes von Luther sei intakt gewesen. Und er schwöre, dass auch Luther einen versiegelten Brief gesehen habe. | ||
Camerarius wisse vielleicht ganz genau, wer die Briefe veröffentlicht habe. Aber er | Camerarius wisse vielleicht ganz genau, wer die Briefe veröffentlicht habe. Aber er wolle nicht andere anklagen, nur um sich selbst zu entschuldigen. Zudem wolle er sich nicht auf unsichere Gerüchte verlassen. | ||
Lebewohl. | Lebewohl. | ||
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(Manuel Huth) | (Manuel Huth) | ||
=== Anmerkungen === | |||
Es handelt sich um eben jene zwei Briefe, die Camerarius überbracht hatte |
Version vom 8. September 2017, 12:22 Uhr
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||
kein passender Brief gefunden |
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Werksigle | OCEp 2493 |
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Zitation | Camerarius an Erasmus, 30.09.1524, bearbeitet von Manuel Huth (08.09.2017), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_2493 |
Besitzende Institution | München, BSB |
Signatur, Blatt/Seite | Clm 10357, Nr. 153 |
Ausreifungsgrad | Konzept |
Erstdruck in | Erasmus, Opus epistolarum, 1529 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 605 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | Allen 1924, Nr. 1524, S. 555-559 |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Erasmus von Rotterdam |
Datum | 1524/09/30 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | Datum ermittelt lt. Allen, S. 555 (das Konzept bricht vor dem Datum ab, im Druck steht "prid. Cal. Decemb.") |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Wittenberg |
Zielort | Basel |
Gedicht? | nein |
Incipit | Etsi non putavi hactenus me quicquam scribere ad te oportere |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | nein |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Korrespondenzbeginn; Empfehlungsschreiben |
Handschrift | |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | Aufnahme nach Allen; Abgleich mit handschriftentabelle von Ulrich (auch wegen OCEp Nummer)
Stichpunktartiges Regest überarbeiten |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 8.09.2017 |
Werksigle | OCEp 2493 |
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Zitation | Camerarius an Erasmus, 30.09.1524, bearbeitet von Manuel Huth (08.09.2017), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_2493 |
Besitzende Institution | München, BSB |
Signatur, Blatt/Seite | Clm 10357, Nr. 153 |
Ausreifungsgrad | Konzept |
Erstdruck in | Erasmus, Opus epistolarum, 1529 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 605 |
Sonstige Editionen | Allen 1924, Nr. 1524, S. 555-559 |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Erasmus von Rotterdam |
Datum | 1524/09/30 |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | Datum ermittelt lt. Allen, S. 555 (das Konzept bricht vor dem Datum ab, im Druck steht "prid. Cal. Decemb.") |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Wittenberg |
Zielort | Basel |
Gedicht? | nein |
Incipit | Etsi non putavi hactenus me quicquam scribere ad te oportere |
Regest vorhanden? | nein |
Paratext ? | nein |
Register | Korrespondenzbeginn; Empfehlungsschreiben |
Datumsstempel | 8.09.2017 |
Zielort mutmaßlich. Das handschriftliche Konzept ist unvollständig (vgl. Allen, S. 555).
Regest
Es handelt sich um einen langen, rhetorisch ausgefeilten und schmeichelhaften Brief.
Anlass für die Abfassung dieses Schreibens sei ein Brief des Erasmus an (Philipp) Melanchthon gewesen, in dem Camerarius an zwei Stellen erwähnt worden sei (sc. Erasmus an Melanchthon, 06.09.1524 MBW – Regesten online, Nr. 341). Überschwänglicher Preis des Erasmus, Dank für den Empfang (bei dem Besuch in Basel) und den Gruß im Brief an Melanchthon.
Camerarius füchte allerdings, dass Erasmus nicht länger gut von Camerarius denke. Daran seien einige Männer schuld, die den Brief (Martin) Luthers und den des Erasmus veröffentlichten (s. Anm.). Luther tue das Leid. Melanchthon und Camerarius klagten über diesen Umstand.
Camerarius entschuldigt sich
Die Nachricht über die veröffentlichten Briefe stehe direkt hinter dem Namen des Camerarius.
Camerarius beteuert, dass er den Brief Luthers auftragsgemäß nach Basel an Erasmus und den Brief des Erasmus an Luther übergeben habe. Niemandem außer Melanchthon habe er ###den Brief### vor seiner Rückkehr nach Wittenberg vor Luther gezeigt
Distanziert sich von solchen Praktiken
Auch das Siegel des Briefes von Luther sei intakt gewesen. Und er schwöre, dass auch Luther einen versiegelten Brief gesehen habe.
Camerarius wisse vielleicht ganz genau, wer die Briefe veröffentlicht habe. Aber er wolle nicht andere anklagen, nur um sich selbst zu entschuldigen. Zudem wolle er sich nicht auf unsichere Gerüchte verlassen.
Lebewohl.
Empfehlung des Überbringers (sc. Haubitz oder Carlowitz).
(Manuel Huth)
Anmerkungen
Es handelt sich um eben jene zwei Briefe, die Camerarius überbracht hatte