Camerarius an Sifridi, ca. 1521: Unterschied zwischen den Versionen
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===Regest=== | |||
Camerarius bitte Sifridi flehentlich, dass er für sich behalte, was er - wie Camerarius wisse - gestern erfahren habe, und ihn nicht anzeige. Er habe gehofft, es werde ihn niemand in diesem Aufzug erkennen, zumal bei Nacht. Das sei aber ein kühnes, ja fahrlässiges Unterfangen (παρακινδύνευμα). Sifridi wisse nämlich, wie streng und unerbittlich die seien, die sie im Moment wegen ihrer Bitte ''petitio'', wohl: zur Promotion) ganz in der Hand hätten. <br> | |||
Der Bote habe ihm heute einen großen Schrecken eingejagt. Als er nämlich heute gerade aufgestanden sei, sei der Diener der Examinatoren gekommen, habe laut an die Tür geklopft und mitgeteilt, Camerarius' Anwesenheit werde verlangt. Es sei nicht sein (Prüfungs-)Termin gewesen, sodass er gefragt habe, worum es gehe. Jener habe angegeben, es nicht zu wissen, doch seien die fünf Männer zusammengekommen und erwarteten Camerarius. Auch auf die Bitte, die Wahrheit zu sagen, habe der Bote geleugnet, mehr zu wissen. Camerarius sei also eher schüchtern hingegangen, er habe nämlich befürchtet, etwas von seiner gestrigen jugendlichen Dummheit sei bekannt geworden. Doch an dem, was der erste der Fünf gesagt habe, habe er erkannt, dass es keine sichere Anzeige gegeben habe; deshalb habe er selbstsicher geantwortet und einige Vorwürfe sogleich abgewehrt und sei im Guten entlassen worden. Damit dies so bleibe, müsse er nun mit allen sehr vorsichtig sein, zumal diese Gnade sich ganz erschöpfen werde, sollte das gestern Geschehene bekannt werden.<br> | |||
Camerarius jedoch verachte diese Ehre nicht; ebenso aber kümmere es ihn nicht allzu sehr, wohin er gesetzt werde (''non admodum curo ubi collocer''), weil er der Meinung sei, er sei eher ein Schmuck für den Ort als umgekehrt. Die (gestrige) Angelegenheit sei ebenso gering wie sein Verstoß, doch würde (sein Bekanntwerden) ihm dennoch schaden. Gewiss werde Sifridi also Stillschweigen bewahren und das Leben so genießen, wie es Camerarius gegenwärtig nicht dürfe.<br> | |||
(Alexander Hubert) | |||
===Anmerkungen=== | |||
* [[Sifridi an Camerarius, 15XX a|Sifridis Antwort]] ist adressiert ''Camerario inter funambulos progredienti ad honores'' ("der unter den Seiltänzern Ehren erlangt"). Möglicherweise ein Hinweis auf das "am Vortag Geschehene", eine jugendliche Dummheit des Studenten Camerarius. | |||
* Das besagte Ereignis bezieht sich wohl auf einen nächtlichen Schabernack. Ob es dieselbe Aktion war, die [[Antonius Niger]] von der Magisterpromotion ausschloss, ist nicht klar; die Angst des C. vor ähnlichen Folgen ließe sich aber dadurch erklären. Dieser Zusammenhang und der Verweis auf C.' Prüfungstermin (''illa dies mea'') deuten auf eine Datierung Anfang 1521 hin. | |||
===Literatur=== | |||
[[Krause 1879]], S. 231-232 |
Aktuelle Version vom 7. Februar 2025, 16:58 Uhr
Briefe mit demselben Datum | ||||||||
kein passender Brief gefunden |
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kein passender Brief gefunden |
Werksigle | OCEp 0356 |
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Zitation | Camerarius an Sifridi, ca. 1521, bearbeitet von Manuel Huth, Alexander Hubert und Vinzenz Gottlieb (07.02.2025), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0356 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae doctorum, 1568 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. D1v-D2r |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Valentin Sifridi |
Datum | |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | o.D. |
Unscharfes Datum Beginn | 1521 |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Erfurt |
Zielort | Erfurt |
Gedicht? | nein |
Incipit | Per nostras Musas, quas ambo colimus |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | validiert |
Notizen | === Interne Bemerkung === Capella soll von dem Aufzug schweigen, den Camerarius gestern trug. Der Brief ist nicht identisch mit München, Clm. 10366,77) |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH; Benutzer:HIWI; Benutzer:VG |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 7.02.2025 |
Werksigle | OCEp 0356 |
---|---|
Zitation | Camerarius an Sifridi, ca. 1521, bearbeitet von Manuel Huth, Alexander Hubert und Vinzenz Gottlieb (07.02.2025), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0356 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae doctorum, 1568 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. D1v-D2r |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Valentin Sifridi |
Datum gesichert? | nein |
Bemerkungen zum Datum | o.D. |
Unscharfes Datum Beginn | 1521 |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Erfurt |
Zielort | Erfurt |
Gedicht? | nein |
Incipit | Per nostras Musas, quas ambo colimus |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Datumsstempel | 7.02.2025 |
Entstehungs- und Zielort erschlossen
Regest
Camerarius bitte Sifridi flehentlich, dass er für sich behalte, was er - wie Camerarius wisse - gestern erfahren habe, und ihn nicht anzeige. Er habe gehofft, es werde ihn niemand in diesem Aufzug erkennen, zumal bei Nacht. Das sei aber ein kühnes, ja fahrlässiges Unterfangen (παρακινδύνευμα). Sifridi wisse nämlich, wie streng und unerbittlich die seien, die sie im Moment wegen ihrer Bitte petitio, wohl: zur Promotion) ganz in der Hand hätten.
Der Bote habe ihm heute einen großen Schrecken eingejagt. Als er nämlich heute gerade aufgestanden sei, sei der Diener der Examinatoren gekommen, habe laut an die Tür geklopft und mitgeteilt, Camerarius' Anwesenheit werde verlangt. Es sei nicht sein (Prüfungs-)Termin gewesen, sodass er gefragt habe, worum es gehe. Jener habe angegeben, es nicht zu wissen, doch seien die fünf Männer zusammengekommen und erwarteten Camerarius. Auch auf die Bitte, die Wahrheit zu sagen, habe der Bote geleugnet, mehr zu wissen. Camerarius sei also eher schüchtern hingegangen, er habe nämlich befürchtet, etwas von seiner gestrigen jugendlichen Dummheit sei bekannt geworden. Doch an dem, was der erste der Fünf gesagt habe, habe er erkannt, dass es keine sichere Anzeige gegeben habe; deshalb habe er selbstsicher geantwortet und einige Vorwürfe sogleich abgewehrt und sei im Guten entlassen worden. Damit dies so bleibe, müsse er nun mit allen sehr vorsichtig sein, zumal diese Gnade sich ganz erschöpfen werde, sollte das gestern Geschehene bekannt werden.
Camerarius jedoch verachte diese Ehre nicht; ebenso aber kümmere es ihn nicht allzu sehr, wohin er gesetzt werde (non admodum curo ubi collocer), weil er der Meinung sei, er sei eher ein Schmuck für den Ort als umgekehrt. Die (gestrige) Angelegenheit sei ebenso gering wie sein Verstoß, doch würde (sein Bekanntwerden) ihm dennoch schaden. Gewiss werde Sifridi also Stillschweigen bewahren und das Leben so genießen, wie es Camerarius gegenwärtig nicht dürfe.
(Alexander Hubert)
Anmerkungen
- Sifridis Antwort ist adressiert Camerario inter funambulos progredienti ad honores ("der unter den Seiltänzern Ehren erlangt"). Möglicherweise ein Hinweis auf das "am Vortag Geschehene", eine jugendliche Dummheit des Studenten Camerarius.
- Das besagte Ereignis bezieht sich wohl auf einen nächtlichen Schabernack. Ob es dieselbe Aktion war, die Antonius Niger von der Magisterpromotion ausschloss, ist nicht klar; die Angst des C. vor ähnlichen Folgen ließe sich aber dadurch erklären. Dieser Zusammenhang und der Verweis auf C.' Prüfungstermin (illa dies mea) deuten auf eine Datierung Anfang 1521 hin.
Literatur
Krause 1879, S. 231-232