Benutzer: HIWI/Drafts: Unterschied zwischen den Versionen
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Camerarius "Bedencken" liegt in zwei handschriftlichen Versionen mit den Signaturen HStA 10328 (hier '''A''') und Mscr.dresd.k.5 ('''B''') vor. Bei Manuskript '''A''' handelt es sich offenbar um eine offizielle Version des Dokuments: Die Handschrift ist eindeutig eine ordentliche Schreiberhand, die Adresse findet sich auf einem separaten Blatt und das Dokument wurde offensichtlich (zum Transport) gefaltet. Das Schriftbild von '''B''' ist dagegen schwieriger lesbar, die Adresse ist kaum vom Text abgehoben. Es handelt sich bei dem Dokument aller Wahrscheinlichkeit nach um eine spätere Kopie des offiziellen Dokuments. Beide Manuskripte weisen massive orthographische Unterschiede auf; inhaltlich sind sie dagegen identisch.<br> | |||
Auf Basis dieser Erkenntnisse folgt die vorliegende Edition vollständig der in '''A''' überlieferten Textgestalt; Abweichungen in '''B''' werden nur vereinzelt in Fußnoten angegeben, wo der Unterschied nennenswert erscheint. Dabei wurde der Text von Manuskript '''A''' unter Auflösung von Ligaturen und frühneuzeitlichen Buchstabenformen so diplomatisch wie möglich wiedergegeben. Im einzelnen gilt: | |||
* Die Unterscheidung von u und v wurde vollständig übernommen. Die Unterscheidung von i und j wurde dagegen zugunsten von i aufhoben. | |||
* Langes ſ und rundes s wurden beide als s wiedergegeben, entsprechend auch ſſ nud ss beide als ss; ß wurde beibehalten, alles anderen potenziell auftretenden Ligaturen wurden aufgelöst. | |||
* Im Manuskript superskribiertes e steht, wo vorhanden, adskribiert. | |||
'''Evtl. andere Kriterien im Lateinische (u/v)???''' | |||
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Version vom 16. November 2023, 13:22 Uhr
Editionskriterien
Camerarius "Bedencken" liegt in zwei handschriftlichen Versionen mit den Signaturen HStA 10328 (hier A) und Mscr.dresd.k.5 (B) vor. Bei Manuskript A handelt es sich offenbar um eine offizielle Version des Dokuments: Die Handschrift ist eindeutig eine ordentliche Schreiberhand, die Adresse findet sich auf einem separaten Blatt und das Dokument wurde offensichtlich (zum Transport) gefaltet. Das Schriftbild von B ist dagegen schwieriger lesbar, die Adresse ist kaum vom Text abgehoben. Es handelt sich bei dem Dokument aller Wahrscheinlichkeit nach um eine spätere Kopie des offiziellen Dokuments. Beide Manuskripte weisen massive orthographische Unterschiede auf; inhaltlich sind sie dagegen identisch.
Auf Basis dieser Erkenntnisse folgt die vorliegende Edition vollständig der in A überlieferten Textgestalt; Abweichungen in B werden nur vereinzelt in Fußnoten angegeben, wo der Unterschied nennenswert erscheint. Dabei wurde der Text von Manuskript A unter Auflösung von Ligaturen und frühneuzeitlichen Buchstabenformen so diplomatisch wie möglich wiedergegeben. Im einzelnen gilt:
- Die Unterscheidung von u und v wurde vollständig übernommen. Die Unterscheidung von i und j wurde dagegen zugunsten von i aufhoben.
- Langes ſ und rundes s wurden beide als s wiedergegeben, entsprechend auch ſſ nud ss beide als ss; ß wurde beibehalten, alles anderen potenziell auftretenden Ligaturen wurden aufgelöst.
- Im Manuskript superskribiertes e steht, wo vorhanden, adskribiert.
Evtl. andere Kriterien im Lateinische (u/v)???
Anmerkungen
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