Camerarius an Tarnowski, 03.02.1546
Briefe mit demselben Datum | ||||||
kein passender Brief gefunden |
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Werksigle | OCEp 1518 |
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Zitation | Camerarius an Tarnowski, 03.02.1546, bearbeitet von Jochen Schultheiß (13.12.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1518 |
Besitzende Institution | München, BSB |
Signatur, Blatt/Seite | clm 10393, Bl. 178r-180bv |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Bruni, Historia rerum gestarum in Graecia, 1546 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. A2r-A8r |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Jan Tarnowski |
Datum | 1546/02/03 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Datierung am Ende des Briefes: Lips. III. nonas Febr. an. salutiferi partus M.D.XLVI |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | O.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Cum omnia circumspicio |
Link zur Handschrift | https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00111309?page=358,359 |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Bruni, Historia rerum gestarum in Graecia, 1546 |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Staatsverfassung; Griechische Geschichtsschreibung; Geschichtsschreibung; Geschichtsbild |
Handschrift | gesehen |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:JS |
Gegengelesen von | Benutzer:VG |
Datumsstempel | 13.12.2023 |
Werksigle | OCEp 1518 |
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Zitation | Camerarius an Tarnowski, 03.02.1546, bearbeitet von Jochen Schultheiß (13.12.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1518 |
Besitzende Institution | München, BSB |
Signatur, Blatt/Seite | clm 10393, Bl. 178r-180bv |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Bruni, Historia rerum gestarum in Graecia, 1546 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. A2r-A8r |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Jan Tarnowski |
Datum | 1546/02/03 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Datierung am Ende des Briefes: Lips. III. nonas Febr. an. salutiferi partus M.D.XLVI |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | O.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Cum omnia circumspicio |
Link zur Handschrift | https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00111309?page=358,359 |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Bruni, Historia rerum gestarum in Graecia, 1546 |
Register | Staatsverfassung; Griechische Geschichtsschreibung; Geschichtsschreibung; Geschichtsbild |
Datumsstempel | 13.12.2023 |
Regest
Camerarius geht von der Feststellung aus, dass bisweilen kleine Staaten, auch wenn sie noch so großen Zusammenhalt bewiesen, dennoch dem Ansturm mächtigerer Staaten nicht standhalten könnten. Großen Gemeinwesen hingegen gelinge es, sich zu widersetzen, es sei denn, es komme zu inneren Konflikten (A2r). Dann käme es zu einem Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit infolge von verzerrten Auslegungen von Gesetzen oder offensichtlichem Unrecht. Dies führe bei den Bürgern zur Verdrossenheit über die gegenwärtigen Zustände, so dass sie nach Umsturz strebten. Hierdurch eröffneten sich der Gegenseite Möglichkeiten. Camerarius führt auch den Fall Troias auf den Dissens unter den Bewohnern zurück. Als weiteres Beispiel für den Zerfall von Staaten aufgrund innerer Unruhe führt Camerarius Babylon an, das nach dem Zeugnis Herodots von Cyrus erobert wurde. Das Perserreich selbst hingegen kommt trotz innerer Konflikte aufgrund seiner Größe noch nicht so schnell zu Fall.
Die Ereignisse nach Alexander und die römische Geschichte seien genügend ergründet. Die griechische Geschichte wurde insbesondere von Xenophon behandelt. Diesen hat Leonardo Bruni in "an sehr vielen Stellen zusammenfassender Erzählung übersetzt" (quem est interpretatus concisa quidem compluribus in locis narratione Leonardus Aretinus, A2v).
Camerarius fährt mit der Schilderung von moralische Zerfallsprozessen fort, die eine zerstörerische Wirkung auf Staaten ausübten.
Camerarius befasst sich ebenso mit der Bedeutung der Religion im Staat, insofern Religiöses auch in seiner Gegenwart von Bedeutung sei (A4r). Ohne konkrete Zuschreibungen spricht er von zwei Gruppen bei den Meinungsverschiedenheiten über die Religion: die eine, die die Wahrheit herausfinden und verteidigen wolle, die andere, die einen beliebigen Zustand bewahren möchte (A4r). Diese Gruppe halte das für wahr, worin die Mehrheit von alters her übereinstimme. Camerarius misst der Religion einen "reinen Vorsatz" (propositum purum, A4v) bei. In bildhaftem Ausdruck weist er ihr einen Schweif zu, der die anderen Gestirne überdeckt. Ihr Glanz sei so stark, dass einige sich vor dem Anblick ihrer Wahrheit in Schutz zu bringen versuchen. Den moralischen Zerfall beschreibt Camerarius unter Rückgriff auf Lukrez und Thukydides als eine Pest.
Einen grundsätzlichen Gedanken formuliert Camerarius, wenn er feststellt, dass gegenwärtige politische Missstände auch durch eine Beschäftigung mit der Geschichte erkannt werden können (A6r). Aus einem Blick auf die Vergangenheit könne man auf Zukünftiges schließen (A6v). Auch eine religiöse Ordnung lasse sich in ihr erkennen. Auch der Staatsmann könne aus einer Betrachtung der Geschichte Nutzen ziehen.
Camerarius schließt mit der Aussage, dass sich die Untertanen Tarnowskis in Zuversicht wägen können, dass durch ihn die Bedrohung des Staates gemeistert werden könne. Hiervon legten die lobenden Schriften des Sigimund Gelous und des Paulus Rubigallus beredtes Zeugnis ab, die er als Flüchtlinge aus ihrer bedrohten Heimat aufgenommen habe.
(Jochen Schultheiß)
Forschungsliteratur
- Humble 2017, 171 streicht heraus, dass sich Camerarius in dem Brief eine leichte Enttäuschung über Brunis Darstellung der historischen Ereignisse erkennen lasse und sich verwirrt zeige, weshalb Bruni seine Quelle ungenannt lasse. Dennoch schätze er Brunis Werk als nützlich für diejenigen ein, die nicht die Zeit hätten, sich auf die griechischen Autoren einzulassen, aber auf diese Weise dennoch aus der Geschichte lernen könnten.