Camerarius an Rotermund, 12.04.1564

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Camerarius an Rotermund, 12.04.156412 April 1564 JL

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Werksigle OCEp 1498
Zitation Camerarius an Rotermund, 12.04.1564, bearbeitet von Jochen Schultheiß (25.01.2021), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1498
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Gregor von Nyssa, Λόγοι δύο (deit.; res. 4), 1564
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. C2v-C3v
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Güzlav von Rotermund
Datum 1564/04/12
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Datierung am Briefende: 12.04.1564 (Prid. Iduum Aprilis natali meo sexagetimo quarto)
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Ex quo ante annum te hic vidimus
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Gregor von Nyssa, Λόγοι δύο (deit.; res. 4), 1564
Kurzbeschreibung In dem Widmungsbrief erinnert Camerarius daran, wie er durch den Adressaten Rotermund, der ein Studienkollege seines Sohnes in Italien war, an den Text gelangte, zu dem er nun eine Übersetzung vorlege.
Anlass
Register Briefe/Widmungsbriefe; Italien
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:JS
Gegengelesen von
Datumsstempel 25.01.2021
Werksigle OCEp 1498
Zitation Camerarius an Rotermund, 12.04.1564, bearbeitet von Jochen Schultheiß (25.01.2021), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1498
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Gregor von Nyssa, Λόγοι δύο (deit.; res. 4), 1564
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. C2v-C3v
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Güzlav von Rotermund
Datum 1564/04/12
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum Datierung am Briefende: 12.04.1564 (Prid. Iduum Aprilis natali meo sexagetimo quarto)
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Ex quo ante annum te hic vidimus
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Gregor von Nyssa, Λόγοι δύο (deit.; res. 4), 1564
Kurzbeschreibung In dem Widmungsbrief erinnert Camerarius daran, wie er durch den Adressaten Rotermund, der ein Studienkollege seines Sohnes in Italien war, an den Text gelangte, zu dem er nun eine Übersetzung vorlege.
Register Briefe/Widmungsbriefe; Italien
Datumsstempel 25.01.2021


Regest

Vor einem Jahr habe Camerarius Güzlav von Rotermund hier (in Leipzig) gesehen. Die beiden hätten sich über die freien Künste unterhalten. Rotermund sei gerade aus Italien gekommen. Camerarius erinnere sich gerne an seine gebildete Art und sein Wohlwollen. Die beiden hätten sich über die Bildung unterhalten. Rotermund habe mit vielen herausragenden Personen Umgang gepflegt. Besonders sei in Camerarius' Gedächtnis eine (damals thematisierte ?) Predigt des Petrus Victorius (Pietro Vettori) haftengeblieben. Seit dem Zeitpunkt, als Camerarius dessen höchst gelehrte und ausgefeilte Schriften zum erstenmal gelesen habe, sei er ihm zugeneigt und dieser ebenso ihm. Dies erkenne Camerarius an den Briefen, in denen dieser ihm antworte, nachdem sich Camerarius getraut habe, sich zuerst an ihn zu wenden. Vettori habe in früheren Jahren Camerarius' Sohn Joachim in Italien wohlwollend und väterlich aufgenommen und sei dort sein Lehrer geworden. All das könne Rotermund bezeugen, der damals auch in Italien war und Vettori ebenso zum Lehrer hatte und mit Camerarius' Sohn ein vertrautes Verhältnis pflegen konnte.
Es sei schön, dass jener (wohl Joachim Camerarius der Jüngere) von Rotermund einige griechische Schriften erhalten habe, damit er sie verwende und auch (dem Vater) Camerarius zeige. Camerarius habe, als der Sohn abwesend war, da er wegen familiärer Angelegenheiten sich in der Heimat aufhielt, diese hervorgeholt und habe sie Rotermund vorgelegt, (und so getan), als ob sie diesem unbekannt seien. Dieser habe so getan, als ob sie nicht seine seien und habe still und aufmerksam angehört, wie Camerarius darüber dilettiert habe (meae disputatiunculae). Camerarius war Rotermunds Unwissenheit schon ziemlich peinlich, nachdem ihm sein Sohn schon sicherere Hinweise über die Schriften gegeben habe.
Nun aber sei jener glückliche Umstand eingetreten, dass bereits einige (der) Schriften in Drucken veröffentlicht worden seien (exprimendo edita). Andere, die mit Camerarius' Willen und Rotermunds Erlaubnis zurückgehalten worden seien (retenta), würden jetzt der Allgemeinheit dargeboten. Zu der Ausgabe komme noch Camerarius' Übersetzung (mea interpretatio) hinzu. Dies seien gewissermaßen die Zinsen (Anm. 1). Die Übersetzung wolle er ihm mit diesem Anschreiben öffentlich zukommen lassen. Damit wolle er nicht nur den nötigen Dank bezeugen, sondern auch die erfreuliche Erinnerung an das gute Verhältnis zwischen den beiden. Es folgen Abschiedsgrüße.

(Jochen Schultheiß)

Anmerkungen

  • Anm. 1: Hierauf folgt eine Anmerkung mit schwer verständlicher Pointe: Diese (Zins oder Übersetzung?) sei weder nichtig noch schrecklich.