Camerarius an Rotermund, 12.04.1564
Briefe mit demselben Datum | ||||||
kein passender Brief gefunden |
|
kein passender Brief gefunden |
Werksigle | OCEp 1498 |
---|---|
Zitation | Camerarius an Rotermund, 12.04.1564, bearbeitet von Jochen Schultheiß (25.01.2021), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1498 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Gregor von Nyssa, Λόγοι δύο (deit.; res. 4), 1564 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. C2v-C3v |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Güzlav von Rotermund |
Datum | 1564/04/12 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Datierung am Briefende: 12.04.1564 (Prid. Iduum Aprilis natali meo sexagetimo quarto) |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Ex quo ante annum te hic vidimus |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Gregor von Nyssa, Λόγοι δύο (deit.; res. 4), 1564 |
Kurzbeschreibung | In dem Widmungsbrief erinnert Camerarius daran, wie er durch den Adressaten Rotermund, der ein Studienkollege seines Sohnes in Italien war, an den Text gelangte, zu dem er nun eine Übersetzung vorlege. |
Anlass | |
Register | Briefe/Widmungsbriefe; Italien |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:JS |
Gegengelesen von | |
Datumsstempel | 25.01.2021 |
Werksigle | OCEp 1498 |
---|---|
Zitation | Camerarius an Rotermund, 12.04.1564, bearbeitet von Jochen Schultheiß (25.01.2021), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1498 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Gregor von Nyssa, Λόγοι δύο (deit.; res. 4), 1564 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | Bl. C2v-C3v |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Güzlav von Rotermund |
Datum | 1564/04/12 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | Datierung am Briefende: 12.04.1564 (Prid. Iduum Aprilis natali meo sexagetimo quarto) |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | o.O. |
Gedicht? | nein |
Incipit | Ex quo ante annum te hic vidimus |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | ja |
Paratext zu | Gregor von Nyssa, Λόγοι δύο (deit.; res. 4), 1564 |
Kurzbeschreibung | In dem Widmungsbrief erinnert Camerarius daran, wie er durch den Adressaten Rotermund, der ein Studienkollege seines Sohnes in Italien war, an den Text gelangte, zu dem er nun eine Übersetzung vorlege. |
Register | Briefe/Widmungsbriefe; Italien |
Datumsstempel | 25.01.2021 |
Regest
Vor einem Jahr habe Camerarius Güzlav von Rotermund hier (in Leipzig) gesehen. Die beiden hätten sich über die freien Künste unterhalten. Rotermund sei gerade aus Italien gekommen. Camerarius erinnere sich gerne an seine gebildete Art und sein Wohlwollen. Die beiden hätten sich über die Bildung unterhalten. Rotermund habe mit vielen herausragenden Personen Umgang gepflegt. Besonders sei in Camerarius' Gedächtnis eine (damals thematisierte ?) Predigt des Petrus Victorius (Pietro Vettori) haftengeblieben. Seit dem Zeitpunkt, als Camerarius dessen höchst gelehrte und ausgefeilte Schriften zum erstenmal gelesen habe, sei er ihm zugeneigt und dieser ebenso ihm. Dies erkenne Camerarius an den Briefen, in denen dieser ihm antworte, nachdem sich Camerarius getraut habe, sich zuerst an ihn zu wenden. Vettori habe in früheren Jahren Camerarius' Sohn Joachim in Italien wohlwollend und väterlich aufgenommen und sei dort sein Lehrer geworden. All das könne Rotermund bezeugen, der damals auch in Italien war und Vettori ebenso zum Lehrer hatte und mit Camerarius' Sohn ein vertrautes Verhältnis pflegen konnte.
Es sei schön, dass jener (wohl Joachim Camerarius der Jüngere) von Rotermund einige griechische Schriften erhalten habe, damit er sie verwende und auch (dem Vater) Camerarius zeige. Camerarius habe, als der Sohn abwesend war, da er wegen familiärer Angelegenheiten sich in der Heimat aufhielt, diese hervorgeholt und habe sie Rotermund vorgelegt, (und so getan), als ob sie diesem unbekannt seien. Dieser habe so getan, als ob sie nicht seine seien und habe still und aufmerksam angehört, wie Camerarius darüber dilettiert habe (meae disputatiunculae). Camerarius war Rotermunds Unwissenheit schon ziemlich peinlich, nachdem ihm sein Sohn schon sicherere Hinweise über die Schriften gegeben habe.
Nun aber sei jener glückliche Umstand eingetreten, dass bereits einige (der) Schriften in Drucken veröffentlicht worden seien (exprimendo edita). Andere, die mit Camerarius' Willen und Rotermunds Erlaubnis zurückgehalten worden seien (retenta), würden jetzt der Allgemeinheit dargeboten. Zu der Ausgabe komme noch Camerarius' Übersetzung (mea interpretatio) hinzu. Dies seien gewissermaßen die Zinsen (Anm. 1). Die Übersetzung wolle er ihm mit diesem Anschreiben öffentlich zukommen lassen. Damit wolle er nicht nur den nötigen Dank bezeugen, sondern auch die erfreuliche Erinnerung an das gute Verhältnis zwischen den beiden. Es folgen Abschiedsgrüße.
(Jochen Schultheiß)
Anmerkungen
- Anm. 1: Hierauf folgt eine Anmerkung mit schwer verständlicher Pointe: Diese (Zins oder Übersetzung?) sei weder nichtig noch schrecklich.