Camerarius an Grundherr und Römer, 13.06.1544

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Werksigle OCEp 1453
Zitation Camerarius an Grundherr und Römer, 13.06.1544, bearbeitet von Marion Gindhart (17.12.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1453
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Cicero, De partitione oratoria, 1544
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 1-10
Zweitdruck in Cicero, De partitione oratoria, 1549
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 1-10
Sonstige Editionen Erythraeus, Tabulae Partitionum oratoriarum Ciceronis, 1560, Bl. Kiir/v
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Leonhard Grundherr;Albert Römer
Datum 1544/06/13
Datum gesichert? ja
Bemerkungen zum Datum
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort Nürnberg
Gedicht? nein
Incipit Cum requiri apud nos cognovissem exempla partitionum Ciceronianarum
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Cicero, De partitione oratoria, 1544
Kurzbeschreibung Camerarius widmet die kommentierte Ausgabe von Ciceros Dialog "De partitione oratoria" den aus Bordeaux vom Rechtsunterricht zurückgekehrten Nürnberger adolescentes optimi Leonhard Grundherr und Albert Römer und ermahnt sie zur guten Vollendung ihres Studiums. Zur Wiederholung rhetorischen Wissens eigne sich die Schrift hervorragend. Sein Kommentar sei auf Drängen des Druckers Bapst entstanden, den er mit dem (Nach-)Druck des Textes für die Leipziger Universität beauftragt habe.
Anlass
Register Widmungsbrief; Rhetorik; Didaktik; Werkgenese; Bildungsdiskurs; Kommentar; Briefe/Parallelüberlieferung
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MG
Gegengelesen von
Datumsstempel 17.12.2019
Werksigle OCEp 1453
Zitation Camerarius an Grundherr und Römer, 13.06.1544, bearbeitet von Marion Gindhart (17.12.2019), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1453
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Cicero, De partitione oratoria, 1544
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 1-10
Zweitdruck in Cicero, De partitione oratoria, 1549
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 1-10
Sonstige Editionen Erythraeus, Tabulae Partitionum oratoriarum Ciceronis, 1560, Bl. Kiir/v
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Leonhard Grundherr;Albert Römer
Datum 1544/06/13
Datum gesichert? ja
Sprache Latein
Entstehungsort Leipzig
Zielort Nürnberg
Gedicht? nein
Incipit Cum requiri apud nos cognovissem exempla partitionum Ciceronianarum
Regest vorhanden? ja
Paratext ? ja
Paratext zu Cicero, De partitione oratoria, 1544
Kurzbeschreibung Camerarius widmet die kommentierte Ausgabe von Ciceros Dialog "De partitione oratoria" den aus Bordeaux vom Rechtsunterricht zurückgekehrten Nürnberger adolescentes optimi Leonhard Grundherr und Albert Römer und ermahnt sie zur guten Vollendung ihres Studiums. Zur Wiederholung rhetorischen Wissens eigne sich die Schrift hervorragend. Sein Kommentar sei auf Drängen des Druckers Bapst entstanden, den er mit dem (Nach-)Druck des Textes für die Leipziger Universität beauftragt habe.
Register Widmungsbrief; Rhetorik; Didaktik; Werkgenese; Bildungsdiskurs; Kommentar; Briefe/Parallelüberlieferung
Datumsstempel 17.12.2019


Regest

Camerarius gab bei dem Drucker (Valentin Bapst d.Ä.) Exemplare von Ciceros Dialog "De partitione oratoria" in Auftrag, da diese an der Universität benötigt wurden. Die Schrift diente an der Leipziger Artistenfakultät als Einführung in die Rhetorik (doctrina ordinaria und doctrina publica). Im Gegenzug forderte der Drucker Camerarius auf, zur Ausgabe eine Kommentierung zu verfassen, um schwierige Stellen für die adulescentes zu erklären. Diese Aufgabe habe Camerarius nur unwillig übernommen, da er zum einen der Auslegung des Kollegen genügen musste, der die Schrift publice erklärt, und da zum anderen bereits der Kommentar von Johannes Sturm vorliege (1539). Schwerwiegender als diese beiden Gründe sei aber die mangelnde Zeit gewesen, denn er wisse, dass seinem Freund und Kollegen (auch wenn dieser höchst engagiert und erfolgreich die Grundlagen der Rhetorik vermittle), die Kommentierung nicht unwillkommen und an Sturms Werk noch nicht die letzte Hand angelegt sei. Er selbst besitze zwar nur mäßiges ingenium, dafür aber großen Fleiß und damit habe er sich auf dem Gebiet der litterae bewährt. Fazit: Sed fuit obsequendum chalcographo, nam exempla desiderabantur, & nostris illa deesse nolebamus. (A2v).
Es folgt eine Klage über den Bildungsverfall, über deplorable Schülerzahlen, über den Widerwillen, die Faulheit und die mangelnde Konzentration der Schüler im Vergleich zu Camerarius' Schulzeit – Sed haec video frustra a nobis accusari, et tamen dolor tantus est, ut saepe nobis & bonis omnibus mentionem ac deplorationem tantae calamitatis exprimat. (A3r).
"De partitione oratoria" sei das beste Werk zur Vermittlung der rhetorischen Grundlagen an die pueri und zur Wiederholung für die adulescentes. Dies erstaune nicht, da Cicero es aus langjähriger Erfahrung für seinen Sohn geschrieben habe (Cicero pater und Cicero filius als Dialogpartner). Für Camerarius seien die antiken Autoren erste Wahl auch schon für den Unterricht der pueri (nam recentium commentariorum fortuna est anceps, A3v), allerdings sei der vorliegende Dialog als elementare Einführung auch eine Ausnahme, so dass die modernen Einführungen in andere Disziplinen ihre Berechtigung besäßen. Camerarius äußert sich über die Vorzüge der Schrift und der Wissensvermittlung in Dialogform und reflektiert über ein Gleichgewicht von Frontalunterricht und dialogischer Interaktion (Fragen an die Schüler zur Wiederholung und Wissenserschließung aber auch zur Kontrolle). "De partitione oratoria" stelle für ihn einen Musterfall für die Methode des Fragens und Antwortens dar (aber: Cicero filius vertauscht die Rollen: Er stellt Cicero pater systematisch Fragen zum rhetorischen Wissen, das dieser ihm zuvor auf Griechisch vermittelt hat). Sie sei eine einzigartige Sammel- und Ordnungsleistung griechischer rhetorischer Theorie.
Camerarius widme das Buch nun den adolescentes optimi Leonhard und Albert, die – nachdem sie drei Jahre in Bordeaux die Rechtsgelehrten gehört hätten – wieder wohlbehalten nach Nürnberg zurückgekehrt seien (Anspielung auf eine große Gefahr, der sie entkommen seien - gemeint sein dürfte der vierte französisch-habsburgische Krieg 1542-1544; Klage über die Willkür der Mächtigen; Trost biete nur der Gedanke an das bevorstehende Jüngste Gericht: Et iudicii divini dies instat, A5v).
Schließlich ruft Camerarius die beiden Widmungsempfänger auf, ihre Studien ordnungsgemäß weiterzuverfolgen und sich so gegenüber Eltern und Stadt erkenntlich zu zeigen. Die ihnen gewidmete kommentierte Ausgabe soll das vordem erworbene Wissen noch einmal auffrischen und ihnen für die weitere Laufbahn in der Verwaltung nutzen. Zugleich ermahnt er sie, angesichts verlockender Karrierewege nicht den Fehler zu machen, die cura virtutis & bonarum artium (A6r) zu vernachlässigen.

(Marion Gindhart)