Camerarius, Oratio funebris de Principe Eberhardo (Werk), 1537

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Opus Camerarii
Werksigle OC 0202
Zitation Oratio funebris dicta a Ioachimo Camerario de illustrissimo Principe Eberhardo Duce Vuirtembergensi, bearbeitet von Jochen Schultheiß (06.02.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_0202
Name Joachim Camerarius I.
Status Verfasser
Sprache Latein
Werktitel Oratio funebris dicta a Ioachimo Camerario de illustrissimo Principe Eberhardo Duce Vuirtembergensi
Kurzbeschreibung Grabrede auf Herzog Eberhard im Bart.
Erstnachweis 1537/06/12
Bemerkungen zum Erstnachweis Datum des Erstdruckes
Datum unscharfer Erstnachweis (Beginn)
Datum unscharfer Erstnachweis (Ende)
Schlagworte / Register Panegyrik; Herrscherbild; Leichenrede
Paratext zu
Paratext? nein
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Überliefert in
Druck Camerarius, Oratio funebris de Principe Eberhardo (Druck), 1537; Schardius, Orationum tomus tertius, 1567; Besold, Iuridico-politicae dissertationes, 1624; Besold, Iuridico-politicae dissertationes, 1641
Erstdruck in Camerarius, Oratio funebris de Principe Eberhardo (Druck), 1537
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. A2r-E1r
Carmen
Gedicht? nein
Nachruf auf Eberhard I. (Württemberg)
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken
Wird erwähnt in
Folgende Handschriften und gedruckte Fremdwerke beeinflussten/bildeten die Grundlage für dieses Werk
Bearbeitungsstand
Überprüft am Original überprüft
Bearbeitungsstand korrigiert
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:JS
Gegengelesen von Benutzer:VG
Bearbeitungsdatum 6.02.2024
Opus Camerarii
Werksigle OC 0202
Zitation Oratio funebris dicta a Ioachimo Camerario de illustrissimo Principe Eberhardo Duce Vuirtembergensi, bearbeitet von Jochen Schultheiß (06.02.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_0202
Name Joachim Camerarius I.




Sprache Latein
Werktitel Oratio funebris dicta a Ioachimo Camerario de illustrissimo Principe Eberhardo Duce Vuirtembergensi
Kurzbeschreibung Grabrede auf Herzog Eberhard im Bart.
Erstnachweis 1537/06/12
Bemerkungen zum Erstnachweis Datum des Erstdruckes


Schlagworte / Register Panegyrik; Herrscherbild; Leichenrede
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Überliefert in
Druck Camerarius, Oratio funebris de Principe Eberhardo (Druck), 1537; Schardius, Orationum tomus tertius, 1567; Besold, Iuridico-politicae dissertationes, 1624; Besold, Iuridico-politicae dissertationes, 1641
Carmen
Gedicht? nein
Nachruf auf Eberhard I. (Württemberg)
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken
Wird erwähnt in
Bearbeitungsdatum 6.02.2024


Widmung und Entstehungskontext

Die "Oratio funebris" entstand anlässlich der Überführung der Gebeine Eberhards aus dem von ihm gestifteten Kloster St. Peter im Schönbuch in die Stiftskirche in Tübingen am 26. Mai 1537, ebenso wie ihr Druck, der 1537 in Tübingen in die Presse gegangen ist.

Aufbau und Inhalt

Die Verlegung eines Grabes kann mutato tempore gerechtfertigt sein (A3v). Es werden zahlreiche Beispiele aus der antiken mythologischen Literatur angeführt, die Grabverlegungen belegen. Dann rückt Eberhard in den Mittelpunkt (A4v). Alte Abstammung und eine Erziehung zum Gemeinwohl werden bei Eberhard hervorgehoben. Ein erfolgreiches Geschlecht zeichnet sich durch die Zusammenführung von herausragender Abstammung und tugendhaftem Verhalten aus. Jugendsünden werden ihm eingestanden. Eberhard wird als eine moralische Leitfigur mit der niedergesunkenen Gegenwart kontrastiert. Die in Exkursform ausgeführten Reflexionen über moralischen Fortschritt und Degeneration sind allgemeingültig gehalten und erfolgen unter Rekurs auf Konzeptionen aus der antiken Literatur. Nach dem Exkurs leitet Camerarius auf Eberhard zurück (Nos autem orationem nostram eo unde discessit reducamus, C2v). Seine Entwicklung wird als eine conversio gedeutet (subito divina quadam mente convertit studium & voluntatem suam ad constantiam atque decus virtutis, C2v). Eberhard wird zur beispielhaften Verkörperung von pietas, fides, veritas und constantia.
Eberhards religiöse Überzeugungen richten sich laut Camerarius noch nach den Vorstellungen, die er von seinen Vorfahren übernommen hat. Dass von Camerarius' gegenwärtigem Standpunkt die Fehlerhaftigkeit der alten religio erkannt sei (nunc vitiosa fuisse cognoscatur), dürfe Eberhard aber nicht angelastet werden, da bei ihm voluntas und iudicium die rechte Ausrichtung aufwiesen (C3r). Die Bewertung nach der Intention bezieht Camerarius aus dem Bereich des Rechts. Pietas und religiositas behielten ihren Wert, auch wenn es bisweilen nötig sei, zu ihrem Erhalt religiöse Vorstellungen abzulehnen (abiciendis & subvertendis religionibus interdum pietas atque religiositas magis atque melius custodiatur, quam illis tenendis ac instaurandis, C3v).
Gelobt wird an Eberhard insbesondere der Einsatz für seine Bemühungen um die bonae artes, die litterae und die doctrina (C3v). Im Mittelpunkt steht hierbei die Gründung der Universität in Tübingen (C4r). Camerarius lobt auch Eberhards Engagement für die Übersetzung lateinischer Werke ins Deutsche, durch die er auch selbst Anleitung zur guten Herrschaftspraxis erhalten konnte (D1r).
Einen weiteren Kernpunkt unter Eberhards Leistungen bildet sein Einsatz für die Herstellung der Einheit Württembergs (D2v).
Ausführlich werden die Todesumstände beschrieben und sein Ableben als eine Summe seines Lebens dargestellt, bei der sich seine Frömmigkeit zeigt (D3r-D4r). Dieser Abschnitt steht in der Tradition des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ars-moriendi-Ideals.
Die Tatsache, dass Eberhard noch dem katholischen Glauben angehörte, wird somit von Camerarius zwar thematisiert, jedoch mit einer nicht konfessionellen Betonung der Bedeutung von Religiosität für die staatliche und sittliche Ordnung und die Förderung der Wissenschaften überblendet. Hierin unterscheidet sich Camerarius von dem radikaleren Melanchthon, der in seiner Zeichnung Eberhards eine dezidiert antikatholische Haltung erkennen lässt und Eberhard zu einer Vorgängerfigur der Reformation verklärt (vgl. Mertens 2000, S. 51-53).

Die Rede gehört dem epideiktischen Genus demonstrativum an, dem in der Frühen Neuzeit eine besondere Rolle in der Herstellung von kollektiven Identitäten und gemeinschaftlichen Wertvorstellungen zukommt. Im humanistischen Rhetorikunterricht vermittelt, etabliert sie sich als weltliche Form der Rede neben der Predigt. Die Wirkung solcher Reden konnte durch ihren Druck multipliziert werden. Einer solchen Zwecksetzung kam auch ihre Drucklegung in Zusammenstellungen von geringerem Umfang entgegen (vgl. Mertens 2000, S. 48f.). Dies trifft auch für die Drucklegung der "Oratio funebris" des Joachim Camerarius auf Eberhard im Bart zu, die mit ihrem Anlass, der Überführung der Gebeine Eberhards, erfolgte.

Überlieferung

Die Aufnahme des Werkes in die Sammlung des Juristen und Staatsgelehrten Christoph Besold (Besold, Iuridico-politicae dissertationes, 1624) macht deutlich, dass man ihm eine große Bedeutung in der rechtshistorischen Entwicklung der Geschichte der Universität Tübingen beimaß.

Forschungsliteratur

  • Mertens 2000.
  • Schultheiß 2017 (zum Druck und zu Camerarius in Tübingen allgemein).
  • Horst Schmidt-Grave, Leichenreden und Leichenpredigten Tübinger Professoren (1550-1570). Untersuchungen zur biographischen Geschichtsschreibung in der Frühen Neuzeit. Tübingen 1974, hier S. 41-42.